Meldung von Änderungen

Sie sind gesetzlich verpflichtet, Ihrer Registrierungsbehörde binnen 1 Monat Datenänderungen zu melden.

Welche Änderungen müssen gemeldet werden?

  • Namensänderung (neues Unterschriftsblatt für Berufsausweis notwendig)
  • Änderung der Staatsangehörigkeit (Nachweis Staatsbürgerschaft)
  • Wechsel des Hauptwohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts / Zustelladresse
  • Eröffnung, Verlegung und Auflassung eines Berufssitzes
  • Art der Berufsausübung (freiberuflich, angestellt, sonstiges)
  • Änderung des Arbeitgebers beziehungsweise des Dienstortes

Weitere Änderungen

  • Änderung der E-Mailadresse/Telefonnummer zur Behördenkommunikation
  • Wenn Sie einen
    • akademischen Grad / Titel
    • Sonderausbildungen / Spezialisierungen oder
    • Sozialbetreuungsberufe

im Register eintragen lassen möchten, müssen Sie die entsprechenden Nachweise an Ihre Registrierungsbehörde schicken und Änderungen in diesem Bereich melden.

Wie und wo sind Änderungen zu melden?

Sie können die Änderungen und die erforderlichen Nachweise der zuständigen Registrierungsbehörde folgendermaßen übermitteln:

Formulare für die Änderungsmeldungen:

  • © 2026 AK Salzburg | Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg, +43 (0)662 86 87

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