Mitwirkungsrechte in personellen Angelegenheiten
Ob Einstellung von ArbeitnehmerInnen, Disziplinarmaßnahme, Kündigung oder Beförderung. Der Betriebsrat hat ein Mitspracherecht.
Ob Einstellung von ArbeitnehmerInnen, Disziplinarmaßnahme, Kündigung oder Beförderung. Der Betriebsrat hat ein Mitspracherecht.
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