Information & Beratung
Damit der Betriebsrat mitreden, mitgestalten und die Betriebsratsaufgaben effektiv ausüben kann, muss er vom Betriebsinhaber die dazu notwendigen Informationen erhalten. Der Betriebsinhaber muss dem Betriebsrat somit über alle Angelegenheiten, welche die Arbeitnehmer:innen betreffen, Auskunft erteilen.