Frauenförderung
Auch über Maßnahmen der betrieblichen Frauenförderung bzw. der Vereinbarkeit von Betreuungspflichten und Beruf hat der Betriebsinhaber mit dem Betriebsrat zu beraten.
Auch über Maßnahmen der betrieblichen Frauenförderung bzw. der Vereinbarkeit von Betreuungspflichten und Beruf hat der Betriebsinhaber mit dem Betriebsrat zu beraten.
© 2025 AK Salzburg | Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg, +43 (0)662 86 87