Kriterien für das Gütesiegel Praktikum

Die Verleihung des Gütesiegels findet nach positiver Überprüfung der Jury (bestehend aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern/Angehörigen aus AK Salzburg, ÖGB Salzburg, ÖGK, ÖH Uni Salzburg und ÖH FH Salzburg) sowie Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung statt. Dabei prüft die Jury, ob folgende Kriterien eingehalten werden, die eine gewissenhafte Ausbildung der Praktikant:innen sowie eine faire Bezahlung sicherstellen: 

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Nähere Informationen:
trinh.nguyen@ak-salzburg.at
T: +43 (0)662 86 87-421

  • Ein schriftlicher Praktikumsvertrag ist verpflichtend. Dieser soll Dauer, Beschäftigungsform, Ansprechperson, Versicherungsform, finanzielle Mindestentschädigung (bei Schüler:innen: Entgelt in der Höhe der jeweils geltenden Lehrlingsentschädigung für das mit dem Schuljahr korrespondierende Lehrjahr. Praktika, die zwischen zwei Schuljahren geleistet werden, sind jeweils dem vorangegangenen Schuljahr zuzurechnen; bei Studierenden ist der niedrigste im Betrieb vereinbarte Facharbeiterlohn bzw. das niedrigste Angestelltengehalt heranzuziehen), Ausbildungsziele, Feedbackmechanismen und Anwesenheitszeiten enthalten. Wenn kollektivvertragliche Regelungen vorhanden sind, sind diese anzuwenden. Eine Bestätigung über die Meldung zur Sozialversicherung und über die Einstufung muss der Praktikant:in zu Dienstbeginn ausgehändigt werden

  • Zeitliche Beschränkung des Praktikums auf die in den Ausbildungsrichtlinien festgelegte Dauer (oder kürzer)

  • Die Aufgabendefinitionen im Betrieb/in der Institution müssen mit dem Bildungsziel der (Hoch-)Schule übereinstimmen

  • Eine adäquate Betreuungsperson muss vorhanden und erreichbar sein, weiters ist der Kontakt zwischen Praktikant:in und Betriebsrät:in (wenn vorhanden) herzustellen

  • Bereitstellung aller notwendigen Betriebsmittel und Infrastruktur seitens des Unternehmens/der Institution in adäquater Form

  • Praktikant:innen dürfen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, sexuellen Orientierung sowie ihres Alters oder Geschlechts nicht diskriminiert werden 

  • Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der ÖGK muss vorliegen

  • Zur begleitenden Qualitätskontrolle haben AK, ÖGB, ÖGK, ÖH Uni Salzburg und ÖH FH Salzburg einen Fragebogen für Praktikant:innen ausgearbeitet, in dem nach Ende des Praktikums in anonymisierter Form erhoben wird, ob die Kriterien dauerhaft erfüllt werden. Davon abhängig wird die Berechtigung zum Tragen des, auf drei Jahre ab Verleihung befristeten, Gütesiegels verlängert. 
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