Nachtdienst nur zu zweit

Langzeitpflege

In einer aktuellen Masterarbeit wurde der Nachtdienst in der stationären Langzeitpflege aus berufs- und arbeitsrechtlicher Sicht durchleuchtet. In vielen Bereichen ist nur eine Person für eine große Anzahl hochgradig pflegebedürftiger Menschen zuständig. Dies wird durch die fehlenden Richtlinien im Salzburger Pflegegesetz begünstigt. Es sprechen viele Gründe dafür, dass ein Nachtdienst alleine nicht zulässig ist. 

Art der Publikation:
Download

  • © 2024 AK Salzburg | Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg, +43 (0)662 86 87

  • Datenschutz
  • Impressum