Bei Steuerlöscher-Aktion wurden 17,9 Millionen Euro zurückgeholt
Der Steuerlöscher von Arbeiterkammer und Gewerkschaftsbund verzeichnete auch 2025 beachtliche Zahlen. Rund 14.000 Mal unterstützten die Berater:innen bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung und holten 17,9 Millionen Euro vom Finanzminister zurück. Das ergibt eine durchschnittliche Gutschrift von 1.300 Euro „Unser Steuerlöscher erfreut sich weiterhin großer Beliebtheit, weil die Menschen wissen, dass wir sie bei der komplexen Thematik kompetent beraten und das Maximum für sie herausholen“, sagt AK-Präsident und ÖGB-Landesvorsitzender Peter Eder.
Exakt 13.998 Mal haben die Expert:innen von AK und ÖGB von März bis Juni ihre Mitglieder bei der Durchführung der Arbeitnehmer:innenveranlagung unterstützt und dabei 17,9 Millionen Euro bzw. durchschnittlich 1.300 Euro zurückgeholt. Im Rahmen der Aktion machte der Steuerlöscher in den Bezirksstellen der Arbeiterkammer, im Hotel Bad Hofgastein sowie in zahlreichen betriebsrätlich organisierten Betrieben Station. Außerdem konnten Mitglieder mit dem neuen, telefonischen Steuerlöscher erstmals den Steuerausgleich von zu Hause aus erledigen.
„Die Menschen spüren noch immer die Nachwirkungen der Rekordteuerung. Mit unserem Steuerlöscher helfen wir, ihre Lohnsteuerzahlung zu optimieren. Die unzähligen positiven Rückmeldungen zeigen, wie sehr unsere Mitglieder unser Beratungsangebot zu schätzen wissen“, fasst AK-Präsident und ÖGB-Landesvorsitzender Peter Eder zusammen.
Telefonischer Steuerlöscher: Schnell und unkompliziert
Die anhaltend hohen Beratungszahlen sind eindeutiger Beleg dafür, dass die AK mit ihrem Angebot nah bei den Bedürfnissen der Menschen ist. So war auch der neue, telefonische Steuerlöscher innerhalb kurzer Zeit restlos ausgebucht. Der große Vorteil dieses Service: Die Anreise zur AK erübrigt sich, weil Mitglieder die Arbeitnehmer:innenveranlagung ortsungebunden gemeinsam mit AK-Expert:innen telefonisch durchführen können.
Ebenfalls neu in diesem Jahr: Auf der Webseite der AK wurden Erklärvideos zur Verfügung gestellt. In diesen wird leicht verständlich erklärt, welche Kosten unter welchen Positionen einzutragen sind. „Tausende Aufrufe zeigen, dass wir auch mit diesem zusätzlichen Angebot den Wünschen unserer Mitglieder entsprechen“, sagt AK-Steuerexpertin und Steuerlöscher-Projektkoordinatorin Ines Emersberger.
Familienbonus als Steuerfalle
Immer häufiger sind die AK-Expert:innen mit drohenden Nachzahlungen aufgrund fehlerhafter Angaben beim Familienbonus konfrontiert. Eine besonders hohe Nachzahlungssumme ist Ines Emersberger in Erinnerung geblieben. „Ein 3-facher Familienvater hat den Familienbonus monatlich über seinen Dienstgeber ausbezahlt bekommen. Nachdem er keine Arbeitnehmer:innenveranlagung gemacht hatte, forderte das Finanzamt für die betroffenen Jahre 12.000 Euro zurück. Der Mann fiel natürlich aus allen Wolken“, erinnert sich Emersberger. „Wir haben den Mann beim Einlegen von Rechtsmitteln unterstützt und konnten so die Nachforderung und das bereits bezahlte Geld vom Finanzamt wieder zurückholen. Doch nicht nur der Familienbonus konnte richtiggestellt werden. Für 2024 konnten wir zusätzliche Werbungskosten für eine abgelegte Meisterprüfung geltend machen. So durfte sich der Familienvater letztendlich über eine Gutschrift von 4.500 Euro freuen.“
AK-Forderung ans Finanzamt: Familienbonus automatisieren
In diesem Zusammenhang fordert die AK die automatische Optimierung und Beantragung des Familienbonus. „Das Finanzamt verfügt über alle relevanten Informationen zu Familienstand, Familienbeihilfebezug und Einkommen, um den Familienbonus in optimaler Aufteilung auszuzahlen. Eine Automatisierung wäre eine Win-Win-Situation: Sowohl steuerpflichtige Familien als auch die Finanzverwaltung werden entlastet.“