Rück­forder­ung der Kaution

Mit diesem Schreiben können Sie Ihren Vermieter zur Rückzahlung der Kaution auffordern. Wir empfehlen, dies grundsätzlich schriftlich und unmittelbar nach Ende des Mietverhältnisses zu tun. So können Sie auch zeitnah weitere Schritte einleiten, falls der Vermieter nicht zahlt. Vergessen Sie auch nicht, den Zustand der Wohnung beim Auszug genau zu dokumentieren und ein Übergabeprotokoll anzufertigen.
  • © 2024 AK Salzburg | Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg, +43 (0)662 86 87

  • Datenschutz
  • Impressum