3 Rechte für Ihre Urlaubsplanung

Sie träumen schon vom Meer, Sonne und einfach mal Abschalten? Diese 3 Rechte sollten Sie unbedingt kennen, damit Ihre Urlaubsplanung und Ihr Urlaub wirklich entspannt werden! 


1. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen keinen Urlaub aufzwingen!  

Urlaub muss immer für beide Seiten passen – also vereinbart werden. Sie müssen zustimmen, Ihr:e Chef:in kann Sie nicht einfach „in den Urlaub schicken“.


2. Sie müssen nicht erreichbar sein! 

Im Urlaub gilt: Handy aus, Kopf frei! Sie müssen nicht erreichbar sein – außer, Sie haben ausdrücklich Rufbereitschaft vereinbart. Erholung ist Ihr gutes Recht.


3. Schon genehmigter Urlaub darf nicht einfach gestrichen werden!   

Nur bei wirklich triftigen wirtschaftlichen Gründen – etwa einem akuten Betriebsnotstand – ist eine Ausnahme möglich. Dann muss Ihr Arbeitgeber aber bereits bezahlte Kosten übernehmen. 

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