14 Mythen im Arbeitsrecht
Nicht alles, was im Arbeitsrecht landläufige Meinung ist, ist auch richtig. So kann ein gut gemeinter Rat sich schnell als Fallstrick herausstellen.
Überstunden 1:1 abzugelten, ist verboten. Das gilt auch bei Zeitausgleich. Für 1 Überstunde stehen Ihnen 1,5 Stunden Zeitausgleich zu - Ausnahme: Gleitzeit.
Wenn Sie Ihre Chefin bzw. Ihr Chef heimschickt - obwohl Sie arbeitsbereit sind - ist das eine Dienstfreistellung. Diese Minusstunden müssen Sie nicht einarbeiten.
Auch wenn Sie vorab zustimmen, darf der Betrieb nicht länger als 2 Wochen zusperren - das hat der OGH so entschieden.
Urlaub & Zeitausgleich müssen immer vereinbart werden - ohne Ihre Zustimmung geht also nix. Und: Bereits genehmigter Urlaub kann vom Chef nicht einseitig gestrichen werden.
Es muss eine jährliche Deckungsprüfung erfolgen. Wenn diese zeigt, dass Sie mehr Überstunden geleistet haben, als im All-In-Vertrag vereinbart, müssen Sie dafür bezahlt werden.
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