14 Mythen im Arbeitsrecht
Nicht alles, was im Arbeitsrecht landläufige Meinung ist, ist auch richtig. So kann ein gut gemeinter Rat sich schnell als Fallstrick herausstellen.
Sie träumen schon vom Meer, Sonne und einfach mal Abschalten? Diese 3 Rechte sollten Sie unbedingt kennen, damit Ihre Urlaubsplanung und Ihr Urlaub wirklich entspannt werden!
Urlaub muss immer für beide Seiten passen – also vereinbart werden. Sie müssen zustimmen, Ihr:e Chef:in kann Sie nicht einfach „in den Urlaub schicken“.
Im Urlaub gilt: Handy aus, Kopf frei! Sie müssen nicht erreichbar sein – außer, Sie haben ausdrücklich Rufbereitschaft vereinbart. Erholung ist Ihr gutes Recht.
Nur bei wirklich triftigen wirtschaftlichen Gründen – etwa einem akuten Betriebsnotstand – ist eine Ausnahme möglich. Dann muss Ihr Arbeitgeber aber bereits bezahlte Kosten übernehmen.
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