Diese Rechte im Job sollten Sie 2026 im Blick haben:


1. Einen Überstunden-Zuschlag müssen Sie auch bei Zeitausgleich bekommen!

Überstunden 1:1 abzugelten, ist verboten. Das gilt auch bei Zeitausgleich. Für 1 Überstunde stehen Ihnen 1,5 Stunden Zeitausgleich zu - Ausnahme: Gleitzeit.


2. Ihr:e Chef:in darf Sie nicht in Minus-Stunden schicken!

Wenn Sie Ihre Chefin bzw. Ihr Chef heimschickt - obwohl Sie arbeitsbereit sind - ist das eine Dienstfreistellung. Diese Minusstunden müssen Sie nicht einarbeiten.


3. Betriebsurlaub darf nicht länger als 2 Wochen dauern - und das auch nur mit Ihrer Zustimmung!

Auch wenn Sie vorab zustimmen, darf der Betrieb nicht länger als 2 Wochen zusperren - das hat der OGH so entschieden.


4. Urlaub darf Ihnen Ihr:e Chef:in nicht einseitig aufdrängen

Urlaub & Zeitausgleich müssen immer vereinbart werden - ohne Ihre Zustimmung geht also nix. Und: Bereits genehmigter Urlaub kann vom Chef nicht einseitig gestrichen werden.


5. Wo All-In draufsteht, sind nicht unendlich Überstunden drinnen!

Es muss eine jährliche Deckungsprüfung erfolgen. Wenn diese zeigt, dass Sie mehr Überstunden geleistet haben, als im All-In-Vertrag vereinbart, müssen Sie dafür bezahlt werden.


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Überstunden

Über­stunden

Sie bekommen mind. einen Zuschlag von 50 % für jede geleistete Über­stunde – egal, ob die Überstunde bezahlt wird oder Zeitausgleich vereinbart wurde.

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