14.6.2022

Wichtige Schritte, aber rasche Preissenkungen fehlen

Die Abschaffung der Kalten Progression – eine langjährige Forderung von ÖGB und AK – wird von AK-Präsidenten und ÖGB-Landesvorsitzendem Peter Eder ausdrücklich begrüßt. Der Wermutstropfen dabei ist aber, dass rasche „Preise-Runter-Maßnahmen“ zu kurz kommen. „Eine nicht nachhaltige Einmalzahlung von 300 Euro im September für geringe Einkommen reicht bei weitem nicht aus, um die aktuellen Preisexplosionen abzufedern“, so Eder, „andere Maßnahmen im Bereich der Sozialleistungen sind sehr vage formuliert – wann kommt was für wen? Und echte Lenkungseffekte wie eine Mietpreisbegrenzung oder Kostenbremsen bei Lebensmitteln und Energie fehlen leider völlig.“

Der Druck der Gewerkschaften und der Arbeiterkammer – nicht zuletzt durch die Anti-Teuerungskonferenz des ÖGB „Preise runter!“ letzte Woche mit 3.500 Betriebsrätinnen und -räten sowie über 50.000 Unterschriften innerhalb kürzester Zeit - hat sich ausgezahlt: Die Regierung hat endlich ein neues Paket im Kampf gegen die Teuerung vorgelegt. „Es ist gut, dass die Regierung nun reagiert“, sagt AK-Präsident und ÖGB-Landesvorsitzender Peter Eder. Die strukturellen, langfristigen Maßnahmen wie die Abschaffung der Kalten Progression – von AK und ÖGB seit langem gefordert – werden von Eder ausdrücklich gelobt: „Ein wichtiger Beitrag im Kampf gegen das ungerechte Steuersystem.“

Auf weniger Gegenliebe stößt beim AK-Präsident, dass Maßnahmen, die einen echten „Preise-runter-Effekt“ haben sowie Initiativen, die den Sozialstaat wirklich stärken und armutsfest machen würden, fehlen.

Sozialstaat wird nicht armutsfest gemacht

Kritisiert wird von Eder, dass wieder einmal eine nicht nachhaltige Einmalzahlung von 300 Euro im September für geringe Einkommen, zB für Arbeitslose und Mindest-Pensionist:innen kommt. Aber keine dauerhafte Anhebung der Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld, keine Erhöhung der Sozialhilfe oder Ausgleichszulage. Wichtige Sozialleistungen liegen derzeit rund 300 Euro pro Monat unter der Armutsgefährdungsschwelle.

Eder: „Unsere Berechnungen zeigen, dass nicht nur eine Inflationsanpassung notwendig ist, sondern auch Verluste der letzten Jahre abgedeckt werden müssen.“

Pflegegeld: das Pflegegeld wird erst seit 2020 jährlich der Inflation angepasst. Durch die Nichtanpassungen in den Jahren davor müsste das Pflegegeld der Stufe 1 jetzt 222,04 Euro anstatt 165,40 Euro betragen. Pflegbedürftige der Stufe 1 haben damit einen jährlichen Verlust in Höhe von 679,69 Euro.

Kinderbetreuungsgeld: Dieses wurde seit Inkrafttreten 2002 nicht erhöht. Der jährliche Verlust für eine Familie beim einkommensabhängigen KBG liegt bei rund 6.100 Euro für 1 Jahr.

Familienbeihilfe: wäre diese ab 2001 der Inflation angepasst worden, müsste diese jetzt 160,96 statt 114 Euro betragen. Daraus entsteht ein jährlicher Verlust bei einem Kind von 563,48 Euro.

Extra Familienbeihilfe im August pro Kind 180 Euro: Ist grundsätzlich zu begrüßen und wirkt in die „Mittelschicht“, aber angesichts des Inflationsverlustes der letzten Jahre zu wenig. Langfristige Inflationsanpassung ist offen.

Steuerfreie Teuerungsprämie ohne Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber:innen an die Arbeitnehmer:innen: Strukturelle Lohnerhöhungen in KVs sind notwendig, damit entsprechende Beiträge zB für Pensionen eingezahlt werden. Einmalzahlungen wirken sich nicht auf künftige Lohnerhöhungen aus und Verluste ziehen sich über das restliche Leben.

Positiv zu bewerten ist die Erhöhung der Negativsteuer, denn diese ist verteilungspolitisch eine geeignete Entlastungsmaßnahme, da sie unabhängig vom Einkommen wirkt und daher auch jene entlastet, die keine Lohnsteuer zahlen. Zu begrüßen ist auch, dass einige Sozialpartnerforderungen, wie etwa die steuer- und abgabenfreie Prämie im vorgestellten Paket enthalten sind.

Rasche „Preise-Runter-Maßnahmen“ fehlen

„Leider wird auf Maßnahmen verzichtet, die die Preise unmittelbar runter drücken würden – wie Bremsen bei den Preisen für Lebensmittel, Mieten oder Energie. „Auch dass die Chance ausgelassen wurde, Übergewinne abzuschöpfen und dass weiterhin regulative Maßnahmen fehlen, ist schade“, sagt der AK-Präsident und ÖGB-Landesvorsitzende. Was zudem fehlt, sind Verbesserungen beim Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe sowie die Sozialhilfe. Hier fehlen leider Schritte, um das akute Armutsproblem zu lösen.“

Eder: „Sehr kritisch sehen wir auch die Kürzung der Beiträge, die die Unternehmen für den Sozialstaat zahlen, also für die Unfallversicherung oder die Familienleistungen. Hier erhalten die Unternehmen, die während der Corona-Pandemie mit Gießkannen-Förderungen unterstützt wurden, nach der Körperschaftsteuersenkung ein weiteres Geschenk – auf Kosten der Beschäftigten. 

Links

Kontakt

Kontakt

Medien & Kommunikation
T: +43 (0)662 86 87-235
  • © 2024 AK Salzburg | Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg, +43 (0)662 86 87

  • Datenschutz
  • Impressum