Neue Hitzeschutzverordnung wichtig, aber noch nicht konsequent genug
Seit Jahresbeginn gilt die neue Hitzeschutzverordnung. Sie verpflichtet Unternehmen, ab einer bestimmten Temperatur Schutzmaßnahmen für Arbeiten im Freien umzusetzen. AK-Präsident und ÖGB-Landesvorsitzender Peter Eder begrüßt die neue Regelung, fordert jedoch weitere Verbesserungen: „Die Hitzeschutzverordnung ist ein längst überfälliger Schritt im Sinne der Gesundheit der Arbeitnehmer:innen. Sie zeigt, dass politischer Druck wirkt. Aber diese Regelung geht leider noch nicht weit genug, so bleibt die derzeitige Möglichkeit auf Hitzefrei ab 32,5 °C noch zu oft ungenutzt. Außerdem fehlen klare Maßnahmen für das Arbeiten bei Hitze in Innenräumen. Wir brauchen noch klarere und verbindlichere Regeln, die die Gesundheit der Beschäftigten über wirtschaftliche Interessen stellen.“
Anlässlich des morgigen Welttags für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz am 28. April 2026 erinnert die Salzburger Arbeiterkammer an die zunehmenden gesundheitlichen Risiken durch Hitze und UV-Strahlung. Der internationale Gedenktag – auch als „Workers’ Memorial Day“ bekannt – wurde von der International Labour Organisation (ILO) ins Leben gerufen und erinnert an Arbeitnehmer:innen, die durch ihre Arbeit getötet, verletzt oder erkrankt sind. Gleichzeitig rückt dieser Tag die Bedeutung sicherer, gesunder und menschenwürdiger Arbeitsbedingungen in den Fokus.
KLIMAERWÄRMUNG VERSCHÄRFT BELASTUNGEN AM ARBEITSPLATZ
Die globale Klimaerwärmung bringt zunehmend Belastungen für Beschäftigte mit sich – insbesondere für jene, die im Freien arbeiten. Aktuelle Auswertungen des Arbeitsklima Index der AK zeigen, dass Witterungseinflüsse eine zentrale Belastung darstellen: Bereits 48 Prozent der Salzburger Beschäftigten, die im Freien arbeiten, fühlen sich durch Hitze und Kälte stark oder sehr stark belastet. Dieser Anteil ist zwischen den Jahren 2024 und 2025 deutlich gestiegen.
Auch die Unfallgefahr nimmt bei extremen Temperaturen zu. Eine aktuelle Schweizer Studie zeigt, dass Arbeitsunfälle an Hitzetagen (über 30 °C) um 7,4 Prozent häufiger auftreten als an milderen Tagen. Die entsprechenden Arbeitsausfälle führen zu geschätzten jährlichen Zusatzkosten von etwa 99 Millionen Euro.
NEUE HITZESCHUTZVERORDNUNG SEIT 1.1. 2026 IN KRAFT
Heuer ist in Österreich die neue Hitzeschutzverordnung in Kraft getreten. Sie verpflichtet Arbeitgeber, ab einer „gefühlten Temperatur“ von 30 °C Schutzmaßnahmen für Arbeiten im Freien umzusetzen. Dies entspricht der Hitzewarnstufe 2 (Vorsicht, gelb) des nationalen Hitzeschutzplans. Die „gefühlte Temperatur“ ergibt sich aus mehreren Einflussfaktoren und kann tagesaktuell auf der Website der GeoSphere Austria abgerufen werden. Zu den Schutzmaßnahmen zählen unter anderem:
- organisatorische Maßnahmen wie Anpassung der Arbeitszeiten oder Bereitstellung schattiger Arbeitsplatzverhältnisse
- Bereitstellung von Getränken und geeigneter Schutzkleidung
- verpflichtende Information und Unterweisung der Beschäftigten zu Hitze- und UV-Risiken
Zudem müssen Betriebe einen Hitzeschutzplan erstellen, der für Arbeitnehmer:innen sowie für das Arbeitsinspektorat einsehbar ist. Sobald eine Hitzeschutzwarnung gilt, darf das Arbeitsinspektorat kontrollieren. Auch freiwillige arbeitsmedizinische Untersuchungen zur Früherkennung von Hautkrebs sind nun vorgesehen.
AK: KONSEQUENTE UMSETZUNG ENTSCHEIDEND
Für AK-Arbeitnehmerschützer Stefan Bogner liegt der Fokus nun auf der praktischen Umsetzung der neuen Regelungen: „Entscheidend ist, dass die vorgeschriebenen Maßnahmen konsequent umgesetzt und kontrolliert werden. Ein Hitzeschutzplan allein reicht nicht – er muss auch gelebt werden“ und ergänzt „die Kombination aus Hitze und UV-Strahlung stellt ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Die neuen Untersuchungsmöglichkeiten zur Hautkrebsprävention sind daher ein wichtiger Schritt, um Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.“
KRITIK: LÜCKEN BEIM HITZESCHUTZ BLEIBEN BESTEHEN
Trotz Fortschritten sieht die AK weiterhin Handlungsbedarf. So gibt es derzeit keine allgemeine gesetzliche Regelung für „Hitzefrei“. Bestehende Bestimmungen – etwa im Bauwesen, die die Möglichkeit von Hitzefrei ab 32,5 °C einräumen – greifen deshalb eben nur eingeschränkt und überlassen die Letztentscheidung den Unternehmen. AK-Präsident Peter Eder: „Es sollte nicht vom Goodwill einzelner Arbeitgeber:innen abhängen, ob Menschen bei extremer Hitze geschützt werden, ich appelliere an die Unternehmen, von der Möglichkeit von Hitzefrei 32,5 °C tatsächlich auch Gebrauch zu machen.“
Auch Arbeiten in Innenräumen bleiben weitgehend unzureichend geregelt. „Zwar gibt es Richtwerte für Temperaturen, verbindliche Obergrenzen fehlen jedoch“, gibt AK-Experte Bogner zu bedenken, „steigt die Raumtemperatur auf über 30 °C, sind Arbeitsräume aus unserer Sicht ungeeignet.“
AK FORDERT KONSEQUENTEN HITZESCHUTZ FÜR BESCHÄFTIGTE
Um Arbeitnehmer:innen zukünftig noch besser vor den Gesundheitsgefahren durch Hitze zu schützen, fordert die Salzburger Arbeiterkammer:
- Verbot der Anordnung von Mehr- von Überstunden an Hitzetagen
- Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf 8 Stunden sowie zusätzliche Pausen an Hitzetagen in systemrelevanten Berufen
- Entlastungsmaßnahmen für besonders hitzeexponierte Arbeitsplätze
- Arbeitszurückbehaltungsrecht bei Missachtung von Schutzvorschriften