18.3.2025

Über 65 Millionen Euro für Mitglieder erkämpft

Die AK Salzburg hat im Jahr 2024 mehr als 220.000 Beratungen durchgeführt. In den vielen Bereichen, in denen die Arbeiterkammer ihre Mitglieder unterstützt, konnten über 65 Millionen Euro für die Mitglieder erreicht werden. „Die angespannte wirtschaftliche Lage wirkt sich auf die Beschäftigten aus. In Zeiten, in denen die Betriebe wieder aus einem größeren Arbeitskräftepool auswählen können, sind die Arbeitnehmer:innen in einer schwächeren Position. Die AK ist die Stimme der Beschäftigten. Im Fall der Fälle hilft sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte“, versichert AK-Präsident Peter Eder.“ AK-Direktorin Eva Stöckl ergänzt: „Unsere Mitglieder wissen: Wenn wir nicht das holen, was ihnen zusteht, dann macht das niemand.“

Für AK-Präsident Peter Eder ist bereits jetzt klar, dass auch im laufenden Jahr der Beratungsbedarf nicht abreißen wird. „Unser Arbeitsklima Index hat gerade erst gezeigt, wie hoch der Druck auf die Beschäftigten ist. Immerhin jede:r Dritte glaubt nicht, gesund bis zur Pension durchhalten zu können und jede:r zweite Beschäftigte geht krank arbeiten. Dazu kommt, dass sich die Zahl der Insolvenzen aufgrund der schwierigen ökonomischen Situation wohl auf einem sehr hohen Niveau einpendeln wird“, sagt Eder: „Die 290.000 Mitglieder brauchen daher auch weiterhin ihre starke AK, auf die sie sich verlassen können. Viele Menschen sind sonst auf sich allein gestellt und in einer schwächeren Position.“

Leistungen der AK 2024
Leistungen der AK 2024 © AK, AK


AK beriet fast 900 Mal am Tag

Exakt 222.059 Mal wurden AK-Mitglieder im abgelaufenen Jahr beraten. Pro Arbeitstag waren das rund 880 Beratungen. Der Großteil erfolgte telefonisch (170.724). In 37.695 Fällen wurden die Mitglieder persönlich beraten, 13.640 Mal war dies mittels E-Mail, Brief oder online der Fall.

„Diese Zahlen belegen eindrucksvoll, dass unsere Mitglieder ihre AK täglich brauchen“, stellt AK-Direktorin Eva Stöckl fest. Was heraussticht, ist die Vielfalt der Anliegen der AK-Mitglieder. „Kein Problem ist zu klein. Ziel jeder Beratung ist es, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Das kommt auch bei den Menschen an. „Im APA-OGM-Vertrauensindex, der das Vertrauen der Bürger:innen in die Institutionen der Republik misst, und der im November 2024 veröffentlicht wurde, hat die AK weiter zugelegt und einen Rekordwert verzeichnet. Sie rangiert weiterhin im absoluten Spitzenfeld“, so Stöckl. „Regelmäßig bekommen wir das Feedback, wie wichtig es ist, dass es uns gibt. Unsere Mitglieder wissen: Wenn wir nicht das holen, was ihnen zusteht, dann macht das niemand.“

Kündigungen im Krankenstand nehmen zu

In der Arbeitsrechtsberatung sticht die steigende Zahl an Fällen, in denen Beschäftigte im Krankenstand gekündigt wurden, hervor. „Im Schnitt werden wir einmal pro Woche mit einer Kündigung im Krankenstand konfrontiert. Die Betriebe wollen sich dabei in der Regel die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sparen. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass laut Arbeitsklima Index jede:r zweite Beschäftigte krank arbeiten geht“, so Eder. Sorgenfalten bereiten dem AK-Präsidenten zudem die Kündigungen älterer Arbeitnehmer:innen. „Langgediente Mitarbeiter:innen werden meist unter fadenscheinigen Gründen gekündigt, um sich den nächsten Sprung der Abfertigung alt oder den Anspruch auf Jubiläumsgeld zu sparen“, weiß der AK-Präsident.

Summe der Insolvzentgelte stieg um 350 Prozent

Auffällig war auch die Zunahme bei den Insolvenzen: Zu den großen Insolvenzen wie Windhager, kika/Leiner oder Mirabell kommen leider auch zahlreiche ,kleinere‘ Betriebe. Insgesamt wurden 135 Firmen abgewickelt und beim Insolvenz-Entgelt-Fonds 27 Millionen Euro herausgeholt. Das ist eine Steigerung von 350 Prozent gegenüber 2023.

In der Arbeitsrechtsabteilung ist auch das Lohnsteuerreferat angesiedelt. Ein seit vielen Jahren sehr stark nachgefragtes Service ist dort der AK/ÖGB-Steuerlöscher, mit dem im vergangenen Jahr von den AK-Expert:innen rund 17,8 Millionen Euro Steuergutschriften zurückgeholt werden konnten. AK-Direktorin Eva Stöckl erklärt: „Auf vielfachen Kundenwunsch haben wir heuer den telefonischen Steuerlöscher ins Leben gerufen. Mitglieder werden am gebuchten Termin von uns angerufen und gemeinsam die Veranlagung durchgeführt. Schnell, unkompliziert und bequem von zu Hause aus.“

Falsche Pflegegeld-Einstufungen werden häufiger

In der Sozialrechtsberatung sticht hervor, dass immer häufiger Expertise in Sachen Pflegegeld-Einstufung gefragt ist. Auffällig dabei ist, dass der Großteil der Fälle einer Überprüfung durch das Gericht nicht standhält. „Wir gewinnen 72 Prozent der angestrebten Gerichtsverfahren, weil das Pflegegeld durch die PVA viel zu niedrig angesetzt wird. Leider kann niemand sagen, wie hoch die Dunkelziffer ist“, so Eder. AK-Direktorin Eva Stöckl ergänzt: „Bei der Erhebung des tatsächlichen Betreuungsaufwands unterstützt unsere Pflegegeld-App. Diese ist ein erfolgreiches Beispiel für die digitalen Angebote mit denen die AK am Puls der Zeit ist.“ Die „Meine Kompetenz“-App richtet sich an Beschäftigte in den Gesundheitsberufen. Nutzer:innen werden etwa über berufsrelevante Neuigkeiten informiert und an zu absolvierende Stunden erinnert. Die AK-Kindergarten-App nutzen mittlerweile 9 Gemeinden bzw. Eltern von 2.200 Kindern. Die App vereinfacht die Kommunikation zwischen Gemeinde, Kindergärten und Eltern und trägt somit zu besseren Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer:innen in den Kindergärten bei.

Neben der Pflegegeld-Beratung umfasst die Kompetenz der sozialpolitischen Abteilung die Pensions-, Unfall-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung sowie Mindestsicherung. Für werdende Eltern ist die AK erste Ansprechpartnerin bei allen Fragen rund um Mutterschutz und Kinderbetreuungsgeld. „Aufgrund der zahlreichen unterschiedlichen Varianten ist es wichtig, top informiert zu sein. Hier kann es oft um mehrere tausend Euro gehen“, weiß Stöckl. Bei den regelmäßig stattfindenden Elternfrühstücken in den Salzburger Bezirken wird eine Beratung in gemütlicher Atmosphäre angeboten. Die Kindersachenbörsen runden das Angebot ab.

Ebenfalls erwähnenswert: Das gemeinsame Projekt von AK, AMS und Land Salzburg, bei dem am BFI Salzburg 30 Teilnehmer:innen im Rahmen einer 3-jährigen Ausbildung zu Diplompflegekräften ausgebildet wurden, wurde erfolgreich abgeschlossen. AK-Direktorin Stöckl sagt: „Gemeinsam haben wir vorgezeigt, dass es nicht an interessierten Auszubildenden mangelt, sondern die finanzielle Unterstützung während der Ausbildung entscheidend ist. Erfreulicherweise hat mittlerweile die Bundesregierung mit dem Pflegestipendium nachgezogen. Hier gilt es allerdings noch Lücken wie den fehlenden Rechtsanspruch und die restriktiven Altersgrenzen anzupassen.“

Die Expert:innen vom Arbeitnehmer:innenschutz haben die körperlichen und psychischen Belastungen in der Arbeitswelt, alternsgerechtes Arbeiten und betriebliche Gesundheitsförderung im Blick. Auffällig ist in diesem Bereich, dass die Beratungen zu Mobbing und zu psychischen Belastungen stetig zunehmen.

Geschäftsmodell Besitzstörung gesetzlich bekämpfen

Im Konsumentenschutz der AK Salzburg meldeten sich 2024 beinahe täglich Menschen, die aufgrund einer angeblichen Besitzstörung Post erhalten haben. In der Regel werden bis zu 400 Euro gefordert, um auf die Einbringung einer Besitzstörungsklage zu verzichten. Nach derzeitiger Rechtslage kann die AK Betroffenen nur dazu raten, einen gerichtlichen Unterlassungsvergleich und die Übernahme der angemessenen Kosten anzubieten. „Leider beharren die vertretenden Rechtsanwälte meist auf der hohen und nicht begründbaren Forderung“, weiß AK-Präsident Peter Eder. „Besonders bitter ist die Zahlungsaufforderung von bis zu 400 Euro bei kurzem Halten oder Wenden des Autos. Hier braucht es gesetzliche Möglichkeiten der Abzocke Einhalt zu gebieten. Eine Maximalforderung von 70 Euro in Kombination mit einer Unterlassungserklärung muss im Fall der ersten Abmahnung ausreichend sein.“

Neben der auffälligen Zunahme von Besitzstörungsklagen war die Bandbreite der Themen in der Konsumentenschutzabteilung auch 2024 sehr breit gefächert und reichte von Abo-Fallen im Internet über Fragen zur Stromrechnung bis zu Miet- und Reiseärger. Um Klarheit für Mieter:innen in Bezug auf die Rechtmäßigkeit von Mieterhöhungen zu bringen, wurde der Mietzins-Indexrechner entwickelt. „Mieter:innen tragen zur Überprüfung lediglich alle Informationen ein und erhalten umgehend Klarheit, ob alles mit rechten Dingen zugeht“, weiß Stöckl.

Für besonderes Unverständnis bei betroffenen Konsument:innen sorgten wertlos gewordene Anzahlungen und Gutscheine bei der kika/Leiner-Insolvenz. „Hier braucht es ein Schutzmodell. Anzahlungen und Vorauszahlungen sollten verpflichtend auf ein Sonderkonto gebucht werden müssen“, fordert Eder. Zudem verzeichneten die AK-Konsumentenschützer:innen immer häufiger Probleme mit Online-Bestellungen – vor allem aus China.

Erfolgreiche Bilanz des AK-Lernkompass

Neben den Grundsäulen Arbeits- und Sozialrecht sowie Konsumentenschutz liegt der Fokus der AK auf Bildungsgerechtigkeit. Als Antwort auf die Lerndefizite in Folge der Corona-Pandemie wurde daher im Jahr 2023 der AK-Lernkompass ins Leben gerufen. Von Beginn an war die Initiative als Anstoß für die Salzburger Landesregierung gedacht. Während die Bilanz nach 2 Jahren AK-Lernkompass positiv ausfällt, hat sich in Salzburg in punkto außerschulischer Förderung nichts getan. „Noch immer ist der Lernerfolg vom Geldbörsel der Eltern abhängig. Leider werden Kindern dadurch bereits in frühen Jahren Steine auf ihren Bildungsweg gelegt“, erklärt AK-Präsident Eder. Die Bilanz des AK-Lernkompass kann sich jedenfalls sehen lassen. 4.900 Kinder nahmen an der begleitenden Nachhilfe teil. Neben besseren Noten für die Kinder ist die finanzielle Entlastung nicht hoch genug einzuschätzen. „Drei Viertel der Eltern gaben an, sich ohne AK überhaupt keine Nachhilfe leisten zu können“, weiß Eder.

Der AK ist jedoch nicht nur Bildungsgerechtigkeit ein wichtiges Anliegen. Mit „Arbeitswelt und Schule“ hat sie sich zum Ziel gesetzt, junge Menschen bestmöglich auf die (beruflichen) Herausforderungen des Lebens vorzubereiten. Im Jahr 2024 hat die AK-Abteilung Bildung, Jugend und Kultur 335 Workshops, Vorträge und Simulationsspiele veranstaltet. Insgesamt nahmen 6800 Jugendliche an den Workshops zu Berufsorientierung, Politischer Bildung, Konsum und Arbeitsrecht teil.

Das beschäftigt die AK 2025

Die AK Salzburg ist auch 2025 die starke Stimme der Beschäftigten. Neben den Beratungen, die auch in den ersten beiden Monaten des Jahres nicht weniger geworden sind, vertritt sie die politischen Interessen der Arbeitnehmer:innen. Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage liegen die Themen fürs kommende Jahr für Präsident Eder auf der Hand. „Gerade erst hat unser Arbeitsklima Index erneut bestätigt, worauf wir seit Jahren hinweisen. Aktuell haben 50 Prozent aller Salzburger:innen Schwierigkeiten mit ihrem Einkommen auszukommen. Das deckt sich mit unserem großen Einsatz im Kampf gegen die Teuerung in den vergangenen Monaten und Jahren. Hier konnten auch Erfolge wie etwa beim Strompreis der Salzburg AG erzielt werden. Oder es sind (Teil-)Erfolge in Aussicht: So plant die neue Regierung beispielsweise beim Wohnen eine Verlängerung der Mindestdauer von befristeten Mieten oder die Zweckwidmung der Wohnbauförderung. Beides sind langjährige AK-Forderungen, auch wenn ein generelles Aus für Befristungen wünschenswert wäre“, erklärt Eder.

Gleichzeitig stellt der AK-Präsident klar, dass mögliche Kürzungen bei staatlichen Leistungen auf den Widerstand der AK treffen werden. „Die Mittel für Pflege & Gesundheit, Elementarbildung, zur Absicherung bei Arbeitslosigkeit aber auch Gelder für Infrastruktur müssen auch weiterhin vorhanden sein. In diesem Zusammenhang geht es um eine faire Finanzierung des Staatshaushaltes, der zu 80 Prozent von Beschäftigten und Konsument:innen getragen wird. Wir dürfen nicht länger zulassen, dass sich Konzerne, Vermögende und die Profiteure des KI-Booms weiterhin nur zu marginalen Teilen an der Finanzierung des Staatshaushalts beteiligen.“

Fälle, in denen die AK geholfen hat

Fall 1: „Haustürgeschäfte“ durch Vermieter

Ein besonders dreistes Vorgehen eines Vermieters konnte die AK Salzburg erfolgreich bekämpfen. Dieser hatte seine Mieter:innen in der Ferdinand-Porsche-Straße 7 an der Haustür überrumpelt und dazu gedrängt, von unbefristeten in befristete Mietverhältnisse zu wechseln. Bei Nicht-Unterzeichnung der neuen Verträge wurde eine rückwirkende Indexanpassung angedroht. Nach der Intervention durch die AK gilt für die betroffenen Mieter:innen nun wieder das unbefristete Mietverhältnis.

Fall 2: Vater aufgrund Pflegefreistellung gekündigt

Ein Dienstnehmer hat den Betrieb darüber informiert, dass er für seine 2 Kinder eine Betreuungsfreistellung für eine Woche braucht, da seiner Frau ein einwöchiger Krankenhausaufenthalt bevorstand. Statt dem Vater diese einwöchige Freistellung zu gewähren, wurde der Vater noch am selben Tag gekündigt. Die AK übernahm die arbeitsrechtliche Vertretung. Es gelang ein außergerichtlicher Vergleich und der Mann erhielt eine Entschädigung in Höhe von 4700 Euro. 

Fall 3: Stufe 3 statt 1: Höheres Pflegegeld erkämpft

Frau S. ist 82 Jahre alt und lebt alleine in der Stadt Salzburg. Aufgrund einer fortgeschrittenen Demenz benötigt sie umfassende Unterstützung im Alltag. Um diese Unterstützung finanziell stemmen zu können, hat ihre Tochter einen Antrag auf Pflegegeld gestellt, der von der PVA auch genehmigt wurde. Die zuerkannte Pflegegeldstufe 1 mit einem angenommenen Pflegebedarf von 83 Stunden pro Monat erschien der Tochter jedoch viel zu niedrig. Sie wandte sich hilfesuchend an die AK Salzburg. Im Beratungsgespräch wurde ihr empfohlen, mit der „Mein Pflegegeld“-App den tatsächlichen Betreuungsaufwand zu dokumentieren. Bei der Dokumentation zeigte sich, dass für die Pflege der 82-Jährigen monatlich weit mehr Stunden aufgewendet werden müssen. Mit Hilfe der AK wurde Klage eingebracht. Dank der genauen Dokumentation des Pflegeaufwands mittels App gab das Gericht der Klage statt und es wurde Pflegegeld der Stufe 3 zuerkannt. Im Verfahren hatte sich herausgestellt, dass der Bedarf 151 Stunden beträgt. Seitdem stehen monatlich 577 Euro statt 200,80 Euro zur Finanzierung von Pflegedienstleistungen zur Verfügung.

Fall 4: Schwerarbeitspension erkämpft

Wenn in den 20 Jahren vor Pensionsantritt mindestens 10 Jahre (120 Monate) Schwerarbeit geleistet wurde, besteht die Möglichkeit auf Schwerarbeitspension. Ein 60-jähriger Salzburger hatte sogar 15 Jahre lang im selben Betrieb als Stahlbau-Schlosser gearbeitet. Obwohl er die Mindestanforderung um 5 Jahre übertrag, lehnte der Pensionsversicherungsträger seinen Antrag ab. Das konnte Herr K. nach langen Jahren der harten Arbeit nicht akzeptieren und suchte Rat bei der AK. Diese ließ Arbeitszeiten, Arbeitsablauf und die Schwere der zu erbringenden Arbeiten durch einen gerichtlichen Sachverständigen erheben. Dieser stellte fest, dass Herr K. mehr als 8 Stunden pro Tag schwere Schlosserarbeiten geleistet hatte. Das Arbeits- und Sozialgericht sprach in weiterer Folge Herrn K. die Schwerarbeitspension zu. 

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