28.10.2022

Preise bei Fitnessstudios teils um 50% rechtswidrig angehoben

Preise wurden teils ohne Vorwarnung angehoben: 

Die Teuerung schlägt nunmehr auch bei den Fitnessstudios voll durch. So laufen bei der AK Salzburg derzeit die Telefone heiß, weil einzelne Betreiber den Abbuchungsauftrag ohne Vorabinformation an die Kundinnen und Kunden um teils 50% erhöht haben. „Bei allem Verständnis für die schwierige Situation der Betreiber. Einseitige Vertragsänderungen sind rechtswidrig und müssen nicht akzeptiert werden“, weiß AK-Präsident und ÖGB-Landesvorsitzender Peter Eder. 

Die Zeiten waren für Fitnessstudios schon einmal einfacher. Nach den Corona bedingten Betriebsschließungen verursachen die gestiegenen Energiepreise Zusatzkosten im laufenden Betrieb. Um gegenzusteuern, greifen aktuell viele Betreiber:innen zu teils drastischen Erhöhungen des Mitgliedsbeitrags – und halten sich dabei oft nicht an gesetzliche Vorgaben.  

AK-Konsumentenschützerin Bettina Pichler erklärt: „Täglich berichten uns mehrere Betroffene, dass das Fitnessstudio den Abbuchungsauftrag still und heimlich um bis zu 50% erhöht hat. Wenn es überhaupt ein Infoschreiben gibt, trudelt es mit einigen Tagen Verspätung ein.“ Die Rechtslage ist diesbezüglich eindeutig. „Einseitige Vertragsänderungen sind rechtswidrig. Wenn Verträge gekündigt werden, weil Kund:innen die Erhöhung nicht akzeptieren, gilt bis zum Laufzeitende der ursprünglich vereinbarte Tarif“, sagt Pichler. 

AK-Präsident Peter Eder appelliert an die Fitnessunternehmen diese rechtswidrigen Erhöhungen zurückzunehmen. „Die Menschen bekommen die Teuerung bereits in lebensnotwendigen Bereichen wie Wohnen, Essen oder Tanken voll zu spüren. Es ist nicht in Ordnung, dass sie jetzt auch noch für die Freizeitausgabe Fitnessstudio um teils 50% mehr bezahlen sollen.“

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