Neue Fernwärme-AGB der Salzburg AG bringen Nachteile für Kund:innen
Dieser Tage werden die Fernwärme-Kund:innen der Salzburg AG mit neuen Geschäftsbedingungen konfrontiert. Bereits jetzt ist klar, dass diese Änderungen Nachteile mit sich bringen. So kann das Energieunternehmen künftige indexgebundene Preiserhöhungen nachholen, wenn in der Vorperiode darauf verzichtet wurde. Die Folge könnten massive Preissteigerungen sein. „Um die Kund:innen vor einer möglichen, künftigen Preisexplosion zu schützen, braucht es eine amtliche Preisregulierung nach dem Preisgesetz“, fordert AK-Präsident und ÖGB-Landesvorsitzender Peter Eder.
Neue Geschäftsbedingungen geben dem Energieunternehmen große Spielräume bei künftigen Indexanpassungen. Es können massive Nachholeffekte drohen. Problematisch sind diese AGB vor allem deshalb, weil die Salzburg AG quasi als Monopolistin auftritt. „Bei der Fernwärme ist kein Wechsel zu einem alternativen Anbieter möglich. Wenn der Wechsel des Heiz- und Wärmesystems überhaupt durchführbar ist, ist dieser mit hohen Kosten verbunden“, weiß AK-Konsumentenschützer Thomas Flöckner. „Den Kunden bleibt praktisch keine Wahl als die neuen AGB zu akzeptieren.“
„Um die Kund:innen vor einer möglichen, künftigen Preisexplosion zu schützen, braucht es eine amtliche Preisregulierung nach dem Preisgesetz für den Bereich der Fernwärme“, fordert AK-Präsident Peter Eder, der diese Preisregulierung bereits in der Causa Bioenergie Pongau in die Diskussion eingebracht hatte.
„Bei der Fernwärme ist eine transparente Preiszusammensetzung wichtig. Die Preisgestaltung muss für die Kund:innen nachvollziehbar und verständlich sein“, erklärt Eder, der auch in Sachen Strompreisgestaltung mehr Transparenz einfordert.