17.07.2023

Ferial-Beschäftigte müssen sich nicht alles gefallen lassen

Auch heuer nutzen tausende Schülerinnen und Schüler die Sommerferien, um sich ihr Taschengeld aufzubessern und erste berufliche Erfahrungen zu sammeln. „Damit der erste Job nicht zum Albtraum wird, sollten Ferial-Beschäftigte ihre Rechte kennen und sich nicht alles gefallen lassen“, weiß Jürgen Fischer vom Jugend- und Lehrlingsschutz der Arbeiterkammer Salzburg. Er hat 10 Tipps fürs Arbeiten in den Sommerferien zusammengestellt. Denn nicht immer läuft der Ferialjob ohne Probleme ab, wie der Fall der 15-jährigen Lisa N. zeigt.

Die Salzburgerin Lisa N. (Name geändert) freute sich darauf, in den bevorstehenden Sommerferien erste berufliche Erfahrungen zu sammeln. Der erste Ferialjob entpuppte sich jedoch als große Enttäuschung: Obwohl Überstunden für Minderjährige gesetzlich verboten sind, musste Lisa beinahe jeden Tag länger arbeiten. Als die 15-Jährige einen Tag Urlaub nehmen wollte, winkte der Chef verärgert ab und Krankenstand wurde ihr „verboten“. So hatte sich Lisa den Start ins Berufsleben nicht vorgestellt. Verzweifelt wandte sie sich an den Jugend- und Lehrlingsschutz der AK Salzburg. „Als alle Klärungsversuche scheiterten, löste Lisa den Arbeitsvertrag auf. Erst durch die Androhung einer Klage überwies der Chef das zustehende Entgelt für Überstunden und die Zeit, die sie eigentlich noch gearbeitet hätte. Insgesamt waren das 800 Euro“, erklärt AK-Experte Jürgen Fischer. „Geld tröstet allerdings nicht über die erlittene Enttäuschung hinweg. So ein misslungener Start ins Berufsleben hinterlässt natürlich Spuren.“  

Lisa N. ist kein Einzelfall. Alleine im Vorjahr wandten sich insgesamt 4.000 junge Salzburgerinnen und Salzburger wegen unterschiedlichen Themen – von Problemen bei Lehre oder Praktikum bis hin zu Ausbildungsfragen – an den Jugend- und Lehrlingsschutz der AK Salzburg. Die Top-Themen in Sachen Ferialjob waren: Rauer Umgangston im Betrieb, mangelhafte Bezahlung im Hinblick auf fehlende Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistungen sowie unzulässige Überstunden bei Minderjährigen.

10 Tipps für Ferialarbeit

Damit im Ferialjob keine böse Überraschung wartet, hat die Arbeiterkammer Salzburg die 10 wichtigen Tipps zusammengefasst.

1. Schriftlichen Vertrag abschließen: Darin sollen Tätigkeit, Arbeitszeit etc. sowie Bezahlung festgehalten sein. Dauert der Ferialjob länger als ein Monat, muss der Arbeitgeber unaufgefordert einen Dienstzettel aushändigen. Weiters sollen keine Verzichtserklärungen unterschrieben werden.

2. Anspruch auf Ruhepausen: Jugendliche unter 18 dürfen höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten – Überstunden dürfen keine verlangt werden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 Stunden gibt es Anspruch auf eine halbe Stunde unbezahlte Pause. Die wöchentliche Freizeit muss zwei zusammenhängende Kalendertage betragen – bis auf wenige Ausnahmen muss einer dieser Tage der Sonntag sein.

3. Arbeitszeit aufzeichnen: Das beste Mittel, um im Streitfall gewappnet zu sein! Eine Vorlage findet sich auf der AK-Website.

4. Entlohnung: Auch ein Ferienjob muss mindestens nach Kollektivvertrag bezahlt werden; anteilige Sonderzahlungen hängen ebenfalls von ihm ab. Gibt es keinen, so steht eine angemessene Entlohnung zu. Auch auf die Verrechnung der Überstunden sollte geachtet werden.

5. Kost und Quartier: Auf freie Kost und Quartier gibt es grundsätzlich keinen Anspruch. Wenn dafür bezahlt werden muss, soll ein Abzugsbetrag vereinbart und im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Dafür gibt es in einigen Kollektivverträgen Höchstwerte.

6. Anteiliger Urlaubsanspruch: Ferialbeschäftige haben einen anteiligen Urlaubsanspruch – nach einem Monat sind das zwei Tage. Wer diesen nicht konsumiert, kann ihn sich als Urlaubsersatzleistung bar auszahlen lassen.

7. Abrechnung kontrollieren: Auch beim Ferialjob ist ein Gehaltszettel Pflicht – gut checken und bei Unklarheiten von der AK kontrollieren lassen! Wurde zustehendes Entgelt nicht bezahlt, sollte es sofort per Einschreiben beim Betrieb eingefordert werden.

8. Korrekt sozialversichert: Ferialbeschäftige müssen vom Betrieb bei der Sozialversicherung angemeldet werden. Außerdem muss eine Kopie der An- und Abmeldung ausgehändigt werden.

9. Steuer zurückholen: Ferialbeschäftigte können sich die sogenannte Negativsteuer vom Finanzamt zurückholen!

10. Info & Beratung: Die Expertinnen und Experten vom Jugend- und Lehrlingsschutz informieren und helfen jederzeit gerne. Auch die Broschüre „Mein erster Job“ kann weiterhelfen und lässt sich auf  kostenfrei herunterladen.


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