30.6.2023

Einmalzahlung statt KV-Erhöhung bringt 70.000 Euro Verlust in 20 Jahren

Der wenig durchdachte Appell von Finanzminister Brunner an die Sozialpartner bei bevorstehenden Kollektivvertragsverhandlungen auf kurzfristige Einmalzahlungen statt auf nachhaltige Einkommenserhöhungen zu setzen, würde Beschäftigten auf lange Sicht enorme finanzielle Nachteile bringen. Bei einem Verdienst von 3.000 Euro verliert jede:r Salzburger:in in 20 Jahren Arbeitsleben über 70.000 Euro. „AK und ÖGB lehnen Einmalzahlungen statt KV-Erhöhungen ab. Nur mit guten Abschlüssen, wird die Kaufkraft der Beschäftigten nachhaltig gesichert. Davon profitiert auch die Wirtschaft“, hält AK-Präsident und ÖGB-Landesvorsitzender Peter Eder fest.

Für AK und ÖGB ist klar, dass Lohn- und Gehaltserhöhungen die Rekordinflation nicht verursacht haben. Vielmehr hat die bisherige Untätigkeit der Politik den größten Anteil daran. Ein Blick ins europäische Ausland zeigt, dass ein Gegensteuern möglich ist, indem etwa Miet- und Strompreiserhöhungen gedeckelt oder die Steuern auf Lebensmittel gesenkt werden. Das zeigen auch aktuelle Inflationsraten: Im Juni ist die Inflation in Spanien auf 1,6 Prozent gesunken, in Frankreich auf 5,3 Prozent. In Österreich liegt sie bei 7,8 Prozent.

„Die Profite treiben die Inflation in Österreich viel stärker an als in den meisten anderen Ländern der Eurozone“, kritisiert AK-Präsident Eder. Es zeigt sich deutlich, dass die österreichische Regierung untätig geblieben ist und es zugelassen hat, dass viele Unternehmen nicht nur die gestiegenen Kosten weitergereicht, sondern auch ihre Gewinnspanne kräftig ausgeweitet haben. „Erhöhte Unternehmensgewinne sind allein im ersten Quartal 2023 schuld an zwei Drittel der heimischen Inflation“, so Eder.

LOHN-PREIS-SPIRALE IST NICHTS WEITER ALS EIN MYTHOS

Die von Finanzminister Brunner genannte Lohn-Preis-Spirale bezeichnet der AK-Präsident als Mythos, der leicht widerlegt werden kann. „Die Einkommen folgen den Preisen und nicht umgekehrt. Als Basis für die Kollektivvertragsverhandlungen dient die Inflation der vergangenen 12 Monate. Nachdem es die Regierung verabsäumt hat, wirksame Maßnahmen gegen die Inflation zu setzen, braucht es jetzt weitere faire Einkommenserhöhungen, um die Kaufkraft der Menschen zu sichern“, erklärt Peter Eder. „Es kann nicht sein, dass die Menschen enorme Einkommensverluste in Höhe von 70.000 Euro in 20 Jahren Arbeitsleben in Kauf nehmen müssen, um die Gewinne der Unternehmen zu sichern.“

BESCHÄFTIGTE ZAHLEN DRAUF UND PROFITE BLEIBEN UNANGETASTET

Aktuelle Vorschläge von WIFO, IHS und Nationalbank würden Salzburgs Arbeitnehmer:innen ebenfalls teuer zu stehen kommen. Das WIFO schlägt etwa vor, die österreichische Lohnentwicklung mit der deutschen zu begrenzen. Das Problem: In Deutschland war die Inflation im relevanten Zeitraum deutlich geringer (11,8 vs. 14,4 Prozent). Für ein durchschnittliches Einkommen würden sich Verluste von fast 8.000 Euro in den Jahren 2023 bis 2025 ergeben.

Auch der Vorschlag des IHS, Lohnverhandlungen nur alle 2 Jahre durchzuführen, würde Beschäftigten massiv schaden, da der Kaufkraftersatz zwischen den Jahren wegfällt. Zwischen 2023 und 2025 würde der Lohnverlust für das Salzburger Durchschnittseinkommen 4.600 Euro betragen.

Die Nationalbank hat angeregt die heimische Produktion („BIP-Deflator“) statt des Verbraucherpreisindex (VPI) als Grundlage für die KV-Verhandlungen anzuwenden. Da der BIP-Deflator die Preisänderungen für importierte Güter wie Gas oder Öl nicht berücksichtigt, würden Salzburgs Beschäftigte von 2023 bis 2025 rund 2.100 Euro an Kaufkraft einbüßen.

Fazit von AK-Präsident Peter Eder: „Alle Vorschläge gehen deutlich zu Lasten der Arbeitnehmer:innen, während die Profite der Unternehmen nicht angetastet werden.“

PERSONALKOSTEN HABEN NUR GERINGEN ANTEIL AN PREISEN

Der Einfluss von Löhnen und Gehältern auf die Preise eines Produktes werden zudem oft übertrieben hoch dargestellt. So liegt die Personaltangente, der Anteil der Personalkosten am Umsatz, in Industrie und Gewerbe zwischen 10 und 20 Prozent. In der Nahrungs- und Genussmittelindustrie beträgt der Anteil durchschnittlich 12,6 Prozent und im Handel im Schnitt 10 Prozent. 

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