7.2.2025

Brand bei MACO: AK & Gewerkschaften helfen Beschäftigten

Sollten rund um den Großbrand bei MACO für die Arbeitnehmer:innen Fragen auftauchen, informieren Arbeiterkammer und Gewerkschaften. AK-Präsident und ÖGB-Landesvorsitzender Peter Eder: „Ob Infos zur Entgeltfortzahlung, Urlaub oder Versetzung – wir haben alle wichtigen Infos für die Betroffenen und sind für die Menschen da. Arbeitsrechts-Expert:innen stehen heute und am Wochenende per Hotline gerne telefonisch zur Verfügung.“ Darüber hinaus können sich die Beschäftigten auch an den MACO-Betriebsrat oder die Fachgewerkschaften GPA und PROGE wenden.

Der verheerende Großbrand beim Salzburger Beschlägehersteller MACO in der Alpenstraße macht ein Arbeiten derzeit klarerweise nicht möglich. Aber was passiert in den nächsten Tagen? Worauf müssen/können sich die Arbeitnehmer:innen einstellen? Wie geht es nun mit den Löhnen und Gehältern weiter, sollte die Produktion längere Zeit stillstehen? Die wichtigsten Informationen haben Salzburger Arbeiterkammer und Gewerkschaften zusammengefasst.

Entgeltfortzahlung gesichert

Der Brand fällt arbeitsrechtlich gesehen in die „Sphäre“ des Arbeitgebers. Anders gesagt: Da die Beschäftigten für dieses Unglück nichts dafürkönnen, bekommen sie weiter ihr Gehalt – egal, wie lange die Produktion ruht.

Urlaub muss nicht konsumiert werden

Zweck des Urlaubs ist laut Gesetz die Erholung, die in diesem Fall sicher nicht gegeben ist und überdies eine Vereinbarungssache zwischen Arbeitgeber:in und Dienstnehmer:in. Das heißt: Urlaub kann nicht einseitig angeordnet oder konsumiert werden. Sollte seitens des Unternehmens an die MACO-Beschäftigten die Bitte herangetragen werden, jetzt Urlaub zu nehmen, müssen die Arbeitnehmer:innen dem nicht zustimmen.

Versetzung nur per Dienstvertragsklausel

Sollte sich herausstellen, dass in manchen Bereichen die Arbeit schnell wieder aufgenommen werden kann und das Unternehmen Beschäftigte aus anderen Abteilungen dorthin versetzen will, empfehlen AK und Gewerkschaften, den eigenen Dienstvertrag zu checken. Ist dort eine Versetzungsklausel enthalten, dann ist einer Versetzung jederzeit möglich, andernfalls nicht.

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