Bis zu 92 % der Salzburger Seeufer befinden sich in Privatbesitz
Bei sommerlichen Temperaturen verspricht der Sprung ins kühle Nass Abhilfe. Doch bleibt der Bevölkerung der Zutritt zum Großteil der Grundstücke im „Salzburger Seenland“ verwehrt. Wie eine neue AK-Erhebung zeigt, befinden sich bis zu 92 Prozent der heimischen Seeufer in Privatbesitz. Dazu kommt, dass viele öffentliche Flächen an Privatpersonen verpachtet sind. Der Traum von der kostenlosen Erfrischung in einem der Salzburger Seen bleibt unerfüllt, weil auf den wenigen verfügbaren öffentlichen Flächen meist kostenpflichtige Strandbäder betrieben werden. Eine 4-köpfige Familie ist hier mit Kosten von bis zu 29 Euro pro Tag konfrontiert. „Angesichts von Teuerung und Klimaerwärmung ist es Aufgabe der Landespolitik, kostenlose Bademöglichkeiten an den Seen zu erschließen. Als erster Schritt könnte die Wegefreiheit mittels Landesgesetz besser geregelt werden. Positivbeispiel ist Vorarlberg, wo am Ufer des Bodensees ein 10 Meter breiter Streifen jederzeit betreten werden darf. Ausgenommen sind lediglich Einfriedungen, die bewilligt wurden“, sagt AK-Präsident und ÖGB-Landesvorsitzender Peter Eder.
Obwohl Salzburg mit der Marke „Salzburger Seenland“ wirbt, sind die Zugänge äußerst beschränkt. Abhilfe könnte ein politischer Fokus auf den freien Zugang zur Natur schaffen. In Kärnten ist der Landesregierung die Problematik schon länger bewusst. Bereits im Jahr 2014 wurde dort eine Initiative zur Schaffung freier Seezugänge ins Leben gerufen – mittlerweile ist deren Zahl auf 32 angestiegen. Im Jahr 2022 wurde der freie Zugang zur Natur schließlich in der Landesverfassung verankert. „So eine Vorgehensweise wäre auch für Salzburg wünschenswert“, stellt AK-Präsident Peter Eder klar. „Unsere Studie zeigt, dass die kostenlosen Zugänge an den größten heimischen Seen an 2 Händen abzählbar sind.“
Die Ufergrundstücke befinden sich, mit Ausnahme des Zeller Sees, zu einem überwiegenden Teil im privaten Besitz. Am wenigsten öffentliche Fläche befindet sich rund um den Mattsee, wo nur 8 Prozent der Fläche der öffentlichen Hand gehören. Insgesamt sind 80 Prozent der Ufergrundstücke im privaten Besitz und nur 20 Prozent in öffentlicher Hand.
Insgesamt sind 49 Prozent der Seeufer für die Allgemeinheit unzugänglich, weitere 32 Prozent sind aufgrund der Gegebenheiten des Geländes oder aufgrund von Schutzgebieten nicht zum Baden geeignet. Somit bleiben nur 19 Prozent der Flächen, die die Salzburger Bevölkerung zum Baden zur Verfügung stehen, obwohl der öffentlichen Hand alle Seen gehören.
Mattsee: 92 Prozent in Privathand
Am Mattsee ist der Anteil an Seegrundstücken in Privatbesitz mit 92 Prozent besonders groß, lediglich 8 Prozent sind im öffentlichen Besitz. Zudem sind nur 6 Prozent des Seeufers öffentlich zugänglich, wobei es sich zum großen Teil um die beiden kostenpflichtigen Strandbäder in Mattsee und Lochen handelt. Lediglich ein kleiner Seeabschnitt ist kostenfrei zugänglich. Für einen Ganztageseintritt wird eine 4-köpfige Salzburger Familie im Strandbad Mattsee mit 20 Euro zur Kasse gebeten.
Obertrumer See: Ebenfalls kaum öffentliche Zugänge
Am danebenliegenden Obertrumer See befinden sich 86 Prozent im privaten Besitz, 14 Prozent in öffentlicher Hand. Nur 5 Prozent der Uferflächen sind öffentlich zugänglich, wobei es sich hauptsächlich um die öffentlichen Strandbäder handelt. Der Familien-Eintritt schlägt im Strandbad Seeham mit 18 Euro zu Buche, im Strandbad Obertrum sind 16,20 Euro zu bezahlen. Am Obertrumer See befindet sich ebenfalls lediglich eine Stelle, die kostenlos öffentlich zugänglich ist.
Fuschlsee: Ein großer Teil der Seeufer ist unzugänglich
Am Fuschlsee sind ebenfalls 86 Prozent der Oberfläche in privater Hand. Ein Teil dieser Flächen darf nicht betreten werden, weil es sich um ein Naturschutzgebiet handelt. Auch am Fuschlseebad zeigt sich, dass der öffentlich angebotene Badespaß nicht kostenfrei ist. Im Hofer Strandbad zahlt eine 4-köpfige Familie 16 Euro für den Badetag, im Fuschlseebad muss eine Familie mit 2 Kindern 29 Euro berappen.
Wallersee: Promenaden statt Badeplätze
Obwohl sich 22 Prozent der Seeufer des Wallersees in Besitz der öffentlichen Hand befinden, ist es um die öffentlich zugänglichen Bademöglichkeiten nicht viel besser bestellt als an den zuvor genannten Seen. 31 Prozent der Uferfläche sind öffentlich zugänglich. Neben den Strandbädern sind dies vor allem die nur zu Fuß erreichbare Henndorfer und Seekirchner Uferpromenade. Diese sind allerdings nicht unbedingt für einen längeren Badeaufenthalt geeignet. Zudem befinden sich hinter diesen Promenaden oft privat genutzte Grundstücke. Deren Besitzer:innen betrachten die Bereiche vor ihren Grundstücken vielfach als Privatbesitz.
Positiv hervorzuheben ist, dass es am Wallersee gleich 2 kostenlose Badeplätze gibt. Beim Strandbad Seekirchen und beim Naturbadestrand Zell ist lediglich fürs Parken zu bezahlen. Zudem gibt es 3 kostenpflichtige Strandbäder. Im Strandbad Neumarkt und beim Fenninger Spitz zahlt eine 4-köpfige Familie jeweils 16 Euro. Günstiger kommen Familien im Strandbad Henndorf weg. Dort sind 12 Euro fällig.
Wolfgangsee: Nur 13 Prozent in öffentlicher Hand
Am Wolfgangsee befinden sich lediglich 13 Prozent der Seegrundstücke in öffentlicher Hand. Insbesondere im oberösterreichischen Teil ist der Großteil in Privatbesitz. Aber auch im Salzburger Teil ist der Großteil fürs Badevergnügen ungeeignet, da die Bundesstraße direkt angrenzt. Rund um den Wolfgangsee sind 22 Prozent öffentlich zugänglich. Dazu zählen vor allem die verschiedenen Strandbäder, die Seepromenade im Westen und Osten des Sees sowie diverse Zugänge entlang des Rundwegs. Mit dem Strandbad St. Gilgen gibt es einen kostenlosen Badeplatz.
Zeller See: Meiste öffentliche Fläche, drei kostenlose Zugänge
Beim Zeller See befinden sich immerhin 60 Prozent der Uferflächen in öffentlicher Hand. Öffentlich zugänglich sind allerdings nur 28 Prozent. Am Zeller See locken mit dem Badeplatz Erlberg, der Seepromenade am Westufer und dem Maishofner Strandbad gleich 3 kostenlose Seezugänge. Zudem gibt es mit den Strandbädern „Seespitz - Schüttdorf“, Zell am See und Thumersbach 3 kostenpflichtige Strandbäder. Dort zahlen 4-köpfige Familien jeweils 25,50 Euro Eintritt.
Wegefreiheit nach dem Vorbild Bodensee
Um dieser unbefriedigenden Situation entgegenzuwirken, fordert die AK als ersten Schritt die Wegefreiheit nach Vorarlberger-Vorbild zu verbessern. Am Bodenseeufer darf ein 10 Meter breiter Streifen von Fußgänger:innen jederzeit betreten werden. Davon ausgenommen sind lediglich eingefriedete Grundstücke. Diese müssen allerdings behördlich bewilligt worden sein. „Ziel muss es sein, dass die Bevölkerung zu Erholungszwecken möglichst nah rund um den See spazieren kann und nicht ständig mit Verbotsschildern konfrontiert ist“, sagt AK-Präsident Eder. Das Totschlag-Argument der Haftungsgründe lässt er nicht gelten. Aus rechtlicher Sicht wäre es durchaus denkbar, auch für Seezugänge über Wege außerhalb des Waldes eine gesetzliche Betretungsduldungspflicht mit einem analogen Haftungsausschluss zu normieren – zuständig dafür wären die Bundesländer im Rahmen ihrer Kompetenz zur Erlassung von Tourismusgesetzen.
Der Zugang zu unseren Seen darf nicht vom Einkommen abhängen.
Peter Eder
AK-Präsident
Zudem fordert Eder die Prüfung einer öffentlichen Nachnutzung jener öffentlichen Seegrundstücke, die aktuell an Private verpachtet sind. „Die Pachtverträge wurden 2025 für weitere 10 Jahre verlängert. Die Landespolitik hat nun 9 Jahre Zeit, genau hinzuschauen und das eine oder andere Grundstück für die Öffentlichkeit als Badeplatz nutzbar zu machen“, erklärt Eder. „Die Landespolitik ist gut beraten, wenn sie die Gemeinden sowie die Bevölkerung an einen Tisch holt, um an den Konzepten zu arbeiten. Selbstverständlich bringt auch die AK ihre Expertise gerne ein.“
AK-Forderungen auf einen Blick
- Verankerung des Rechts auf freien Zugang zur Natur in der Landesverfassung
- Schaffung zusätzlicher kostenloser Seezugänge
- Sicherung öffentlicher Uferflächen vor weiterer Privatisierung
- Überprüfung und bessere öffentliche Nutzung bestehender Pachtflächen