8.7.2022

Betriebskosten im Check

Vor kurzem sind die Betriebskosten-Aktionstage von AK und Stadt Salzburg zu Ende gegangen. Alle Termine in den Bewohner-Servicestellen waren rasch ausgebucht. Und es hat sich erneut gezeigt, dass immer wieder Posten verrechnet werden, die unter Betriebskosten nichts verloren haben. „In Zeiten, in denen das Leben ohnehin kaum noch leistbar ist, zählt jeder Euro doppelt. Mit unserem Service helfen wir den Menschen, den Durchblick im Paragrafen-Dschungel zu behalten und oftmals auch Geld zu sparen“, sagen Sozialstadträtin Anja Hagenauer sowie AK-Präsident und ÖGB-Landesvorsitzender Peter Eder unisono. Dieses Service wird auch im nächsten Jahr wieder angeboten werden. Bei der AK ist ein Betriebskosten-Check ohnehin das ganze Jahr über möglich.   

Ende Juni/Anfang Juli flattern bei vielen Mieterinnen und Mietern die Betriebskosten-Abrechnungen ins Haus. Vom Abwasser über die Liftwartung bis zum Winterdienst: Dutzende Positionen sind hier aufgelistet. Oft ergibt sich daraus eine Nachzahlung. Was viele nicht wissen: Nicht alle Kosten dürfen unter dem Titel „Betriebskosten“ an Mieterinnen und Mietern weiterverrechnet werden. Wer keine Expertin oder Experte ist, verliert da leicht den Überblick. Deshalb haben Arbeiterkammer und Stadt Salzburg vor 2 Jahren die „Betriebskosten-Aktionstage“ ins Leben gerufen und bieten einmal jährlich in den Bewohnerservice-Stellen der Stadt eine kostenlose Überprüfung der Betriebskosten-Abrechnungen an.

Licht ins Dunkel bei Betriebskosten

Vor kurzem ist die heurige Aktion ausgelaufen. Sämtliche Termine in den 6 Bewohner-Servicestellen waren nach kurzer Zeit ausgebucht. Die Bilanz: Bei der Prüfung der Abrechnungen fiel vermehrt auf, dass vermieterseits Reparaturen, Instandhaltungen, Rücklagenbeiträge, Bankspesen und undefinierte Aufwendungen zu Unrecht weiterverrechnet wurden. In solchen Fällen haben die Beraterinnen und Berater der AK empfohlen, die Abrechnungen zu beanspruchen und Belegeinsicht zu nehmen.

So wie im Fall von Frau S.: Die Salzburgerin hat in ihrem Mietvertrag vereinbart, dass die Betriebskosten nach §§ 21ff Mietrechtsgesetz (MRG) abzurechnen sind. Demnach ist das Weiterverrechnen etwa von Rücklagenbeiträgen zum Instandhaltungsfonds rechtlich nicht gedeckt. Tatsächlich enthielt ihre Jahressabrechnung 2021 aber Bankgebühren und Rücklagenbeiträge. Da es sich dabei um Kosten handelt, die die Eigentümerin der Wohnung zu tragen hat, hat Frau S. auf Anraten der AK ihre Abrechnung beeinsprucht. Mit Erfolg: Die Vermieterin musste Frau S. fast 1.000 Euro zurückzahlen.

Weiters hat sich gezeigt, dass sich einzelne Positionen (etwa Versicherungs- oder Hausbetreuungskosten) im Vergleich zum Vorjahr erheblich verteuert haben. Auch in diesen Fällen ist angeraten, Einsicht in die Belege zu nehmen.

Gemeinsame Stärken nutzen

„Unser Motto lautet: gemeinsame Stärken bündeln und nutzen“, so Hagenauer und Eder, „mit diesem Angebot sind wir nahe bei den Menschen und bieten niederschwellig unbürokratische und rasche Hilfe. Das rechtliche Knowhow der AK, kombiniert mit den Netzwerk- und Organisatonskompetenzen der Stadt helfen den Menschen in Zeiten der Preisexplosion Geld zu sparen.“ Stadt und AK werden die Betriebskosten-Aktionstage auch im Jahr 2023 anbieten.

Apropos Angebot: Wer Hilfe oder Ratschläge rund um Wohnen, Betriebskosten & Co. braucht, kann sich natürlich das ganze Jahr über gerne an die Wohn- und Mietrechtsberatung der Salzburger Arbeiterkammer wenden. Terminvereinbarung entweder telefonisch unter +43 (0) 662 86 87-90 oder konsumentenschutz@ak-salzburg.at  

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