16.8.2022

AK zum Dauer-Ärgernis Energiegutscheine

Fristverlängerung ohne bessere und gerechtere Abwicklung bringt wenig

Die AK wird mit Beschwerden über die Energiegutscheine regelrecht überflutet: Komplizierte Abwicklung, kein Durchkommen bei der kostenpflichtigen Hotline, keinen Gutschein erhalten oder keine Auszahlung. „Dass die Gutscheine jetzt bis Ende Oktober beantragt und eingelöst werden können, ist ein erster Schritt“, so AK-Präsident und ÖGB-Landesvorsitzender Peter Eder, „aber ohne vereinfachte und verbesserte Abwicklung löst diese Fristverlängerung die Probleme der Menschen nicht.“ Die AK fordert deshalb Nachbesserungen wie etwa eine schriftliche Beantragungsmöglichkeit, eine Ausdehnung auf Haushalte mit Subzähler sowie einen Rechtsanspruch, damit all jenen, die die Kriterien zum Erhalt eines Energiegutscheins erfüllen, auch tatsächlich geholfen wird.   

Der 150-Euro-Energiegutschein der Bundes­regierung sollte angesichts der dramatischen Teuerung den Haushalten eine rasche und unkomplizierte Entlastung bringen. Doch einfach sieht anders aus, wie die Konsumentenberatung der Salzburger Arbeiterkammer weiß: Derzeit zählt die AK rund 50 Beschwerden verärgerter Stromkund:innen pro Woche, weil sie entweder keinen Gutschein erhalten oder massive Probleme beim Einlösen haben. „Uns wird berichtet, dass die Hotline, über die die Gutscheine anzufordern sind, völlig überfordert ist“, so AK-Präsident Peter Eder, „entweder hängen die Menschen stundenlang in der Warteschleife oder die Daten werden zwar aufgenommen, aber es wird dennoch kein Gutschein verschickt.“ 

Die nun bekanntgewordene Fristverlängerung zum Beantragen, bzw. Einlösen der Gutscheine ist für Eder aber lediglich ein Pyrrhus-Sieg für die Konsumentinnen und Konsumenten: „Solange die Abwicklung nicht vereinfacht und damit gerechter gestaltet wird, bringt diese neue Fristsetzung rein gar nichts – außer eine Verlängerung des Ärgers“, so der AK-Präsident.   

Lange Liste an Ungerechtigkeiten und Problemen

Für die AK ist es untragbar und völlig am Entlastungsziel vorbei, dass die Menschen zigmal oder stundenlang eine kostenpflichtige Hotline anrufen müssen. Hier muss eine Möglichkeit geschaffen werden, den Gutschein nachweislich anfordern zu können (elektronisch und postalisch), um keine Fristen zu versäumen. „Das war ursprünglich auch im Protokoll des Finanzausschusses so festgehalten, wurde aber nie im Gesetz oder in der Praxis umgesetzt“, erklärt AK-Konsumentenschützer Stefan Göweil.  

Eine weitere Baustelle: Es gibt zahlreiche Beschwerden von Haushalten, bei denen die Stromkosten über die Miete abgerechnet werden (Subzähler oder pauschal). Betroffen sind davon auch Seniorenheime oder auch betreutes Wohnen (zB Soziale Arbeit GmbH). All jene haben keine Möglichkeit, den (versprochenen) Gutschein einzulösen, obwohl sie genauso von den steigenden Preisen betroffen sind. 

Thema Generationenhäuser: Oft werden Häuser getrennt bewohnt, wenn etwa die Kinder im Elternhaus „einziehen“ oder ausbauen. Dabei wird dann oft nur ein Stromzähler belassen. „Auch hier gibt es keine Möglichkeit, den Ausgleich für beide Familien/Haushalte zu erhalten“, berichtet AK-Experte Göweil. 

Oder: Angehörige kümmern sich um betagte Personen. Das Haus wird beispielsweise übergeben und die Pflegenden kümmern sich um alle Zahlungen und Verträge. So wird etwa auch der Stromvertrag auf die Kinder/Enkelkinder angemeldet. Da das in diesem Fall aber kein Hauptwohnsitz ist, fallen Angehörige ebenfalls um den Gutschein um. 

Ein weiteres Problem ist, dass die Gutscheine nur an eine Postadresse geschickt werden, ohne den Namen des Empfängers anzuführen. Das bedeutet Probleme bei der Zustellung, etwa wenn die Top-Nummer nicht auf dem Postkasten aufscheint. 

AK fordert Verbesserungen und Rechtsanspruch

„Damit jenen, die Entlastungen am dringendsten brauchen, auch wirklich geholfen wird, braucht es: Zu allererst einen Rechtsanspruch für die, denen der Gutschein zugesagt wurde. Das wäre jeder Privathaushalt mit Hauptwohnsitz unter den Haushaltsgrenzen und unabhängig von der Art der Strombelieferung. Dazu die Möglichkeit einer schriftlichen und damit dokumentierten Beantragung sowie bei extra angeforderten Gutscheinen eine Personalisierung bei der Zustellung“, fasst AK-Präsident Eder die Forderungen zusammen.

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