Aus für Mietvertragsvertrags-Klauseln zu Betriebskosten & Co.
Die AK mahnte nach dem Konsumentenschutzgesetz mehrere ihrer Meinung nach unzulässige Vertragsklauseln zu Betriebskosten, Instandhaltungspflichten & Co. in den Mietverträgen der „General-Keyes-Straße Liegenschaftsverwaltungs GmbH“ erfolgreich ab. Das Unternehmen hat die Unterlassungserklärung nun unterschrieben und wird die Klauseln so nicht mehr verwenden. Die betroffenen Mieter:innen erhalten insgesamt ca. 300.000 Euro zurück, im Schnitt 850 Euro pro Wohnung – sie müssen nicht selbst klagen.
Ein Mieter ließ seinen Mietvertrag von der Salzburger Arbeiterkammer prüfen. Die AK befand die „Betriebskosten“-Klauseln und eine Reihe anderer Bestimmungen für rechtswidrig. Eine Abmahnung des Unternehmens war nun erfolgreich: Die „General-Keyes-Straße Liegenschaftsverwaltungs GmbH“ hat eine Unterlassungserklärung unterschrieben und wird bestimmte Vertragsbestimmungen nicht mehr verwenden und sich darauf auch nicht berufen. Betroffen sind rund 350 Mieter:innen. Die besagten Klauseln wurden bei der Wohnhausanlage „General-Keyes-Straße“ in Salzburg verwendet.
Geld zurück für Mieter:innen
Die „General-Keyes-Straße Liegenschaftsverwaltungs GmbH“ hat sich nach Intervention der AK bereit erklärt, schnell und unkompliziert einen Teil der verrechneten Betriebskosten zurückzubezahlen. Die Mieter:innen bekommen für die Jahre 2020 bis 2022 insgesamt rund 300.000 Euro zurück. Im Durchschnitt sind das etwa 850 Euro pro Haushalt. Künftig wird bei diesen Wohnungen der Betriebskostenkatalog angepasst. Wenn Mieter:innen später eingezogen oder schon übersiedelt sind, dann sind die zurückzuzahlenden Beträge geringer.
Die betroffenen Adressen lauten:
- General-Keyes-Straße 1 – 23
- General-Keyes-Straße 14 – 48
- Ignaz-Harrer-Straße 98 – 110
Wie kommen Mieter:Iinnen zu ihrem Geld?
Betroffene müssen nicht selbst bei Gericht klagen, um zu viel bezahltes Geld zurückzubekommen. Die „General-Keyes-Straße Liegenschaftsverwaltungs GmbH“ wird die Betroffenen in den nächsten Wochen schriftlich über die jeweilige Höhe der Gutschrift informieren. Die Beträge werden rasch und unbürokratisch bei einer der nächsten Vorschreibungen abgezogen. Die Höhe der Gutschrift beträgt bis zu 20 Prozent der in den vergangenen drei Jahren für Betriebskosten verrechneten Beträge. Sie ist abhängig vom Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses, der Wohnungsgröße und der Höhe der im Wohnhaus in den Jahren 2020 bis 2022 abgerechneten Betriebskosten. Bereits ausgezogene Mieter:innen sollen sich an folgende E-Mail-Adresse wenden: service@gks.co.at
„Andere Vermieter:innen verwenden ähnliche oder gleichartige Klauseln in ihren Verträgen. Darin werden Betriebskosten unklar und völlig überschießend definiert“, so AK-Präsident und ÖGB-Landesvorsitzender Peter Eder, „wir fordern daher alle diese Vermieter:innen auf, ihre Verträge umgehend zu verbessern und die auf Basis der rechtswidrigen Klauseln verrechneten Beträge an ihre Mieter:innen zurückzuerstatten.“