Musterbrief

Lehrabschlussprüfung (ausnahmsweise Zulassung)

Lehrlinge können aufgrund eines Antrages an die Bezirksverwaltungsbehörde ausnahmsweise ohne Nachweis der Voraussetzung zur Lehrabschlussprüfung nach Anhörung der Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft und der Kammer für Arbeiter und Angestellte zur Lehrabschlussprüfung zugelassen werden.

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