Wenn Sie mit einer/ einem verstorbenen HauptmieterIn in einem gemeinsamen Haushalt gelebt haben, haben Sie unter gewissen Voraussetzungen Anspruch darauf, in deren/ dessen Mietverhältnis einzutreten. Davon sollten Sie den Vermieter, beziehungsweise die Vermieterin zeitnah und in schriftlicher Form verständigen.
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