Volksbefragung zum S-Link war nicht gesetzeskonform
Rund um die Volksbefragung zum S-Link hatte ein AK-Gutachten Ungereimtheiten aufgedeckt. Massive Kritik und Zweifel gab es dabei unter anderem an der Rechtmäßigkeit der Fragestellung. Zu Recht, wie nun auch der Verfassungsgerichtshof feststellt. „Auch wenn der S-Link bekanntermaßen von der Mehrheit der Befragten abgelehnt worden ist: In Zukunft müssen die politisch Verantwortlichen bei derartig wichtigen Fragen für höchste Transparenz und Klarheit sorgen und dürfen keine rechtlichen Zweifel aufkommen lassen“, kommentiert AK-Präsident und ÖGB-Landesvorsitzender Peter Eder die Erkenntnis des VfGH, „direkte Demokratie ist ein hohes Gut und muss korrekt ablaufen!“
Ein von der AK Salzburg im Vorfeld der Volksbefragung über den S-Link am 10. November 2024 in Auftrag gegebenes Gutachten hatte damals brisante Ergebnisse zu Tage gefördert: Demnach hatten Rechtsanwält:innen festgestellt, dass die Fragestellung, die zur Abstimmung gestanden war, rechtswidrig sei, weil komplex, unklar und suggestiv. Aufgrund dieses Punktes hat der VfGH die Verordnung zur Volksbefragung nun für verfassungswidrig erklärt. Außerdem kam ein weiteres Gutachten von Universitätsprofessoren aus Salzburg zum Schluss, dass die regionale Einschränkung der Volksbefragung auf lediglich 3 Salzburger Bezirke dem Volksbefragungsgesetz widersprechen würde. Mit dieser Thematik hat sich der VfGH allerdings nicht auseinandergesetzt.
Eder: „Direkte Demokratie muss korrekt ablaufen“
AK-Präsident und ÖGB-Landesvorsitzender Peter Eder: „Die AK hat sich mithilfe von Gutachten von Beginn an in diese Thematik konstruktiv eingebracht und der Salzburger Landesregierung die Zusammenarbeit angeboten. Leider wurde – wie schon so oft - unsere Expertise nicht berücksichtigt und unsere Bedenken einfach vom Tisch gewischt. Unser Ansatz für gemeinschaftliche Arbeit für die Salzburger Bevölkerung ist damit leider ins Leere gelaufen. Uns ging es ging es darum, dass direkt-demokratische Mittel korrekt eingesetzt und nicht missbraucht werden dürfen. In Zukunft erwarten wir uns, dass unsere Lösungsvorschläge und Konzepte ernst genommen werden.“