Reden wir übers Geld: Ohne Transparenz keine Gerechtigkeit
Anlässlich des morgigen Equal Pay Day präsentieren AK und ÖGB Salzburg die Ergebnisse einer aktuellen Erhebung zur Lohntransparenz. Zentrale Erkenntnis daraus: Die anhaltenden hohen Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern werden dadurch verursacht, dass in Salzburgs Betrieben noch immer kaum über die Einkommen gesprochen wird. Nur jede dritte Frau (33,8 %) tauscht sich über den Verdienst aus. Bei den Männern sind es immerhin 43,8 %. „Es ist beschämend, dass Fraueneinkommen noch immer stark hinterherhinken“, halten AK-Präsident und ÖGB-Landesvorsitzender Peter Eder und ÖGB-Landesfrauenvorsitzende Petra Berger-Ratley fest. Sie setzen große Hoffnung in die EU-Lohntransparenzrichtlinie, die bis 2026 in Österreich umgesetzt sein muss. „Ohne Transparenz gibt es keine Gerechtigkeit. Reden wir übers Geld“, so Eder und Berger-Ratley unisono. An die Salzburger Landesregierung appellieren sie, die geplanten Kürzungen zulasten der Familien zurückzunehmen: „Wenn die Kinderbildung für viele nicht mehr leistbar ist, übernehmen in der Regel Frauen die Betreuung – mit allen negativen Konsequenzen auf Einkommen und Karrieremöglichkeiten.“Der heurige Equal Pay Day fällt in Salzburg auf den 25. Oktober. Ab diesem Tag arbeiten Frauen statistisch gesehen bis zum 31. Dezember gratis. Salzburgerinnen erhalten im Durchschnitt 18,6 Prozent weniger Gehalt als Männer – das sind 11.663 Euro pro Jahr bzw. 833 Euro pro Monat. Dieses Geld fehlt den Frauen – im täglichen Leben und auf dem Pensionskonto. ÖGB-Landesfrauenvorsitzende Petra Berger-Ratley weiß: „Ein Drittel des Unterschieds lässt sich auf strukturelle Faktoren wie Branchenzugehörigkeit zurückführen. Für zwei Drittel gibt es keinerlei Erklärung. Die Vermutung liegt nahe, dass dieser Unterschied auf direkter Lohndiskriminierung beruht.“ Sie fordert daher: „Reden wir übers Geld. Die Diskriminierung lässt sich nur mit Transparenz bekämpfen.“
Neue Umfrage zeigt fehlende Transparenz auf
Ihre Forderung sieht Berger-Ratley durch eine neue, repräsentative Umfrage zur Lohntransparenz bestätigt. Diese belegt eindeutig: In den meisten Betrieben wird kaum über das Einkommen gesprochen. Im besten Fall finden Gespräche auf informeller Ebene statt. In der Betriebskultur ist es in der Regel unüblich oder teilweise sogar untersagt, übers eigene Einkommen zu sprechen. Offizielle, transparente Informationen von Arbeitgeber:innenseite sind die absolute Ausnahme. ÖGB-Landesfrauenvorsitzende Berger-Ratley: „Die Realität steht im starken Gegensatz zu den Wünschen der weiblichen Beschäftigten: 92,2 Prozent möchten, dass sich die Führung für gleiche Bezahlung von Frauen und Männern einsetzt. Ebenso viele wünschen sich Informationen zu Überzahlungen wie Zulagen, Boni, Prämien. Immerhin 88,3 Prozent wollen wissen, welche Kriterien für die Bezahlung im Unternehmen relevant sind.“
Landes-Sparpaket drängt Frauen zurück an den Herd
AK-Präsident und ÖGB-Landesvorsitzender Peter Eder kritisiert in diesem Zusammenhang die vergangene Woche veröffentlichten Sparphantasien der Salzburger Landesregierung, die auch zulasten der Familien gehen werden. „Wenn die Elternbeiträge steigen, werden es sich viele Familien nicht mehr leisten können, ihre Kinder in einer elementaren Bildungseinrichtung betreuen zu lassen. Die Kinderbetreuung bleibt dann letztendlich an den Frauen hängen. Mit ihren Sparmaßnahmen drängt die Regierung Frauen zurück an den Herd. Das ist ein gesellschaftspolitisch falsches Signal und hat massiv negative Auswirkungen auf Einkommensgerechtigkeit und Karrierechancen“, so Eder.
Im Kampf für mehr Einkommensgerechtigkeit setzen Berger-Ratley und Eder auf die österreichweite Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie. Diese ist seit 2023 in Kraft und muss bis 2026 in Österreich umgesetzt werden. Aus Arbeitnehmer:innensicht sollen folgende Punkte enthalten sein:
- Offene Gesprächskultur über Geld im Betrieb
Mit der neuen Richtlinie fallen Verschwiegenheitspflichten: Kolleg:innen dürfen offen über ihr Gehalt sprechen. - Volle Transparenz für alle Entgeltbestandteile
Arbeitgeber:innen müssen neben Grundgehalt auch Boni und Zulagen offenlegen. So kann Transparenz effektiv sichergestellt werden. - Transparenz schon im Bewerbungsprozess
Bewerber:innen haben Anspruch auf Gehaltsauskunft vor Vertragsabschluss. Arbeitgeber:innen dürfen hingegen nicht fragen, was Beschäftigte bisher verdient haben. - Verlässliche, leicht zugängliche Informationen zu Einkommen
Betriebe müssen proaktiv über Durchschnittsgehälter bei gleicher oder vergleichbarer Tätigkeit informieren.