11.12.2024

Gössl-Insolvenz: AK verhilft Beschäftigten zu Ansprüchen

Nach der Gewissheit über die Gössl-Insolvenz steht der Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer:innen (ISA) der AK Salzburg bereit, um die Interessen der Beschäftigten zu sichern. „Es ist gut, dass die Beschäftigten nach wochenlangem Warten Klarheit haben“, sagt AK-Präsident und ÖGB-Landesvorsitzender Peter Eder. „Nicht nachvollziehbar ist, weshalb sich die Geschäftsführung so viel Zeit gelassen hat, um den Antrag einzubringen. Die Auszahlung der ausstehenden Löhne und Gehälter sowie Weihnachtsgelder hat sich dadurch unnötigerweise verzögert. Diesen finanziellen Rückschlag vor Weihnachten haben sich die Beschäftigten nicht verdient“, so Eder.

Die ISA-Mitarbeiter:innen der AK Salzburg stehen in Sachen Gössl-Insolvenz auf Abruf, um die Ansprüche der Beschäftigten so schnell wie möglich an den Insolvenz-Entgelt-Fonds weiterzuleiten. Möglich ist dies allerdings erst, wenn der Insolvenzantrag durch das Gericht genehmigt worden ist. Im bestmöglichen Fall dauert die Abwicklung dann 2 Wochen, kann aber auch bis zu 3 Monate dauern. „Leider wurde der Insolvenzantrag erst heute gestellt und nicht bereits nachdem die wahrscheinliche Insolvenz bekannt wurde. Die insgesamt zirka 100 Gössl-Mitarbeiter:innen stehen somit so kurz vor Weihnachten ohne Geld da“, erklärt ISA-Leiterin Kerstin Köpf.

Über den nunmehrigen Ablauf wurden die Beschäftigten im Rahmen einer Betriebsversammlung informiert. Nachdem die Anträge bereits unterschrieben wurden, muss jetzt noch das Gericht den Insolvenzantrag genehmigen. Danach leitet der Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer:innen der AK Salzburg die Anträge an die Insolvenz-Entgelt-Fonds-Service GmbH weiter.

AK-Appell: Banken sollen Beschäftigten mit zinsfreien Überbrückungskrediten über die Runden helfen

Angesichts der steigenden Zahl an Firmenpleiten appelliert AK-Präsident Peter Eder an die jeweiligen Hausbanken günstige Überbrückungskredite für die betroffenen Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. „Die Mitarbeiter:innen sind nicht schuld an der Misere ihrer Betriebe. Es wäre unfair, wenn die Banken mit hohen Überziehungszinsen Kapital daraus schlagen würden. Die Ansprüche der Beschäftigten sind dank Insolvenz-Entgelt-Fonds ohnehin gesichert und in einigen Wochen auf den Konten der Betroffenen. Hier braucht es Kulanzlösungen“, erklärt Eder.

Einmal mehr weist der AK-Präsident auf die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der Arbeitgeber-Sozialbeiträge hin. „Die ,Lohnnebenkosten‘ speisen auch den Insolvenz-Entgelt-Fonds. Es darf nicht sein, dass hier die Beiträge zugunsten der Unternehmen gesenkt werden. Letztendlich würden nur deren Gewinne steigen und die Beschäftigten an Kaufkraft verlieren“, so Peter Eder abschließend.

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