AK setzte sich erfolgreich für bedrängte Mieter:innen ein

Gute Nachrichten für Mieter:innen in der Salzburger Ferdinand-Porsche-Straße, die an der Haustür dazu gedrängt worden waren, von einem unbefristeten in ein befristetes Mietverhältnis zu wechseln. In jenen Fällen, in denen die AK Salzburg interveniert hat, ist jetzt die schriftliche Bestätigung des Vermieters eingelangt, dass der Rücktritt vom neuen Mietvertrag akzeptiert wird. Dadurch treten die alten unbefristeten Mietverträge wieder in Kraft. „Aus unserer Sicht war die Rechtslage klar. Es hat sich um Haustürgeschäfte mit Überrumpelungseffekt gehandelt. Wir freuen uns jetzt für die Mieter:innen, dass der Vermieter dieser Rechtsmeinung gefolgt ist und nicht die Gerichte eingeschaltet werden mussten“, erklärt AK-Mietrechtsexpertin Anna-Maria Riegel-Kilzer. Weitere Betroffene können sich gerne bei der AK melden, um sich kostenlos beraten zu lassen.

Für Mieter:innen sind befristete Mietverhältnisse immer schlecht. Ein Auslaufen der Verträge wird von Vermietern dazu genutzt, außertourliche Mieterhöhungen durchzusetzen. Dazu kommt oft die Sorge, ob der Vertrag überhaupt verlängert wird. „Hier fehlt die Informationspflicht für Vermieter:innen. Diese sollen informieren müssen, ob eine Verlängerung des Mietvertrags bei Ablauf beabsichtigt wird“, sagt Riegel-Kilzer. In der Beratungspraxis kommt es häufig vor, dass die Verlängerung zwar mündlich zugesagt, dann aber doch nicht verlängert wird.  

„Von einem Tag auf den anderen muss dann eine neue Wohnung gesucht werden. In unserer Beratung berichten viele Mieter:innen wie mühevoll diese regelmäßige Suche nach einer neuen Wohnung ist. Besonders schlimm ist die Situation, wenn Kinder im Haushalt leben. Sie müssen sich alle 3 Jahre an einer neuen Schule eingewöhnen und einen neuen Freundeskreis aufbauen, wenn im näheren Umkreis keine Wohnung gefunden werden kann“, weiß die Mietrechtsexpertin. 

Befristete Mietverhältnisse verbieten

In diesem Zusammenhang fordert AK-Präsident Peter Eder das Verbot befristeter Mietverhältnisse im Rahmen einer notwendigen Mietrechtsreform: „Befristungen sind vor allem für gewerbliche Vermieter:innen nicht notwendig, weil Vermieter:innen ohnehin jetzt schon die Möglichkeit haben, eine Kündigung gerichtlich durchzusetzen, wenn es einen Kündigungsgrund gibt.“ 

Jene Mieter:innen in der Ferdinand-Porsche-Straße, die sich zum Umstieg vom unbefristeten in ein befristetes Mietverhältnis gedrängt gefühlt und sich bei der AK beraten lassen haben, müssen diese Sorgen jedenfalls nicht mehr haben. Sie waren an der Haustür ohne vorhergehende Ankündigung zur Unterschrift gedrängt worden. Gleichzeitig wurde angedeutet, dass bei einer Weigerung eine rückwirkende Anpassung des Mietzinses fällig würde. Aus Angst vor einer Mieterhöhung wurde dann ins befristete Mietverhältnis gewechselt. Nach den Interventionsschreiben der AK hat der Vermieter die Rücktritte vom neuen Mietvertrag akzeptiert.  

Aus Sicht der AK wäre auch die rückwirkende Anpassung des Mietzinses rechtlich nicht haltbar. „Wir vertreten die Meinung, dass die, in den Mietverträgen enthaltenen, Bestimmungen in Bezug auf Wertanpassung bzw. Indexanpassung des Mietzinses unzulässig sind“, erklärt AK-Mietrechtsexpertin Riegel-Kilzer. „Sollten diesbezüglich Forderungen an die Mieter:innen herangetragen werden, können diese sich gerne wieder bei der Arbeiterkammer melden und wir werden ihre Rechte ein weiteres Mal wahren.“ 

AK bietet weiteren Betroffenen Hilfe an

Riegel-Kilzer lädt weitere Betroffene ein, sich bei der AK zu melden und die kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen. „Im besagten Haus befinden sich rund 100 Parteien. Wie viele Mieter:innen unter dem Druck des Haustürgeschäfts in einen befristeten Mietvertrag gewechselt sind und diesen bislang stillschweigend akzeptiert haben, können wir nicht sagen. 3 von 5 Betroffenen, die sich bei uns gemeldet haben, konnte bereits erfolgreich geholfen werden. In den 2 weiteren Fällen bleiben wir dran“, so Riegel-Kilzer. 

Den Mietvertragsänderungen war ein Eigentümerwechsel vorangegangen. Nachdem der Wohnblock am Salzburger Hauptbahnhof im Juli den Besitzer gewechselt hat, wurden seit August Mieter:innen mit unbefristeten Mietverhältnissen in befristete Mietverträge gedrängt. In 5 Fällen wurde die AK um Hilfe gebeten.

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