Musterbrief

Ab­tret­ung der Miet­rechte

Das Eintrittsrecht naher Angehöriger gilt nur im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes und bei Genossenschaftswohnungen. Zieht der bisherige Hauptmieter aus der Wohnung aus, darf er seine Mietrechte an nahe Angehörige unter gewissen Voraussetzungen abtreten.

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