Publikation
Verpflichtende Einkommensberichte
Seit den Neuerungen im Gleichbehandlungsgesetz im März 2011 sind alle Unternehmen mit mehr als 150 Be- schäftigten verpflichtet, die Gehälter ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Form von Einkommensberichten offen darzulegen.
Die Arbeiterkammer Salzburg sieht in diesem Gesetz eine große Chance, ungerechtfertigte Lohnunterschiede aufzu- decken und in Zukunft zu verhindern. Das ist ein Anstoß, die noch immer gewaltige Schere von etwa 20 Prozent zwischen Frauen- und Männereinkommen zu schließen.
Art der Publikation:
Falter
Erscheinungsort:
Salzburg