Publikation

Verpflichtende Einkommensberichte

Seit den Neuerungen im Gleichbehandlungsgesetz im März 2011 sind alle Unternehmen mit mehr als 150 Be- schäftigten verpflichtet, die Gehälter ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Form von Einkommensberichten offen darzulegen.

Die Arbeiterkammer Salzburg sieht in diesem Gesetz eine große Chance, ungerechtfertigte Lohnunterschiede aufzu- decken und in Zukunft zu verhindern. Das ist ein Anstoß, die noch immer gewaltige Schere von etwa 20 Prozent zwischen Frauen- und Männereinkommen zu schließen.

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Art der Publikation:
Falter

Erscheinungsort:
Salzburg

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