Evaluierung psychischer Belastungen

Arbeitgeber sind zur Ermittlung und Beurteilung von Gefahren für die ArbeitnehmerInnen verpflichtet (§4 ASchG). Darunter fallen physische und psychische Belastungen (§2Abs.7ASchG). Wir empfehlen im Prozess die Beiziehung von Arbeitspsychologen.

Detaillierte Informationen finden Sie hier

Der AMD Salzburg ist ein von den Sozialpartnern getragenes Präventionszentrum, welches Sie bei der Evaluierung psychischer Belastungen gerne unterstützt: http://amd-sbg.at/inhalt/evaluierung-psychischer-belastungen-ueberblick

Wenn Sie sich kostenfrei und neutral zum Thema Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen informieren wollen, können Sie das gerne auch bei unserer AK-Arbeitspsychologin: Mag. Karin Hagenauer machen. Terminvereinbarung: 0662-8687-304 oder karin.hagenauer@ak-salzburg.at

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