Flipflops und Shorts im Büro?
Muss man auch an Hundstagen mit Sakko und Krawatte oder Kostüm ins Büro gehen? Welche Kleidungsvorschriften am Arbeitsplatz (leider immer) gelten.
Auch bei 35 Grad Celsius im Schatten gibt es keine Hitzeferien für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür, den Arbeitsplatz zu verlassen, wenn die sommerliche Temperatur zu hoch ist.
An heißen Tagen nehmen Leistungsfähigkeit und Konzentration jedoch deutlich ab. Das hat die Arbeitswissenschaft sowohl bei körperlichen Tätigkeiten als auch bei geistigen Tätigkeiten herausgefunden. An „Hundstagen“ sinkt die Arbeitsleistung gegenüber Tagen mit „normalen“ Temperaturen deutlich. Gleichzeitig leidet die Arbeitsqualität, die Fehlerhäufigkeit und das Unfallrisiko steigen.
In Arbeitsräumen müssen raumklimatische Verhältnisse herrschen, die dem menschlichen Organismus angemessen sind. Direkte Sonneneinstrahlung durch Fensterflächen muss beispielsweise mit Jalousien vermieden werden. Auch alle wärmestrahlenden Flächen, beispielsweise verursacht durch Maschinen oder Lichtspots, sind abzuschirmen.
Bei Tätigkeiten mit geringer körperlicher Belastung, wie beispielsweise Büroarbeiten, hat die Raumtemperatur generell zwischen 19° C und 25° C zu betragen. Ist eine Klima- oder Lüftungsanlage vorhanden, so sollen die 25° C möglichst nicht überschritten werden.
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