Einkommensberichte: Wichtiger Schritt zu mehr Gerechtigkeit
Seit März 2014 sind Betriebe mit mehr als 150 Beschäftigten verpflichtet, alle zwei Jahre die Löhne und Gehälter ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer offen zu legen. Mit der zugrunde liegenden Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes wird eine langjährige Forderung der Arbeiterkammer umgesetzt. Ziel ist es, letztlich die ungerechte Einkommensschere zwischen Männern und Frauen zu schließen – der Einkommensbericht sorgt für Transparenz und ist so ein erster wichtiger Schritt dahin.
Betriebsrat kann klagen
Der Einkommensbericht ist dem ZBR (Zentralbetriebsrat) vorzulegen. In Firmen ohne Betriebsrat oder Betriebsrätin muss der Bericht in einem für alle Beschäftigten zugänglichen Raum aufgelegt werden. Betriebsräte können – falls notwendig – den Einkommensbericht auch gerichtlich einklagen; dieses Recht verjährt allerdings nach drei Jahren.
Pflicht zur Verschwiegenheit
Die Daten des Einkommensberichtes dürfen zwar intern diskutiert, nicht aber an Personen außerhalb des Unternehmens weitergegeben werden – es gilt die Verschwiegenheitspflicht. Ausnahme: Da ein Betriebsrat ebenso wie Arbeiterkammer und Gewerkschaft ohnehin der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, ist diese durch eine Beratung oder Rechtsauskunft hier nicht verletzt.
Wer hilft bei der Analyse?
Es ist gesetzlich genau geregelt, was im Einkommensbericht stehen muss. Auch stellt sich bei der Analyse des Berichtes die Frage, wie mit einem eventuell vorhandenen Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern umzugehen ist – nicht jeder Einkommensunterschied ist automatisch eine Diskriminierung. Hier helfen die Expertinnen und Experten von AK und ÖGB gerne weiter.
Tipp: Frauenförderplan
Sind Frauen in einem Unternehmen überproportional in unteren Verwendungsgruppen eingereiht, während Männer überdurchschnittlich Führungspositionen einnehmen, empfiehlt sich der Abschluss eines Frauenförderplans.Info
Wenden Sie sich nach Erhalts des Einkommensberichtes an die Arbeiterkammer oder die Gewerkschaft, um den Bericht gemeinsam zu analysieren!
- AK Salzburg, Frauenreferat: Mag. Ines Grössenberger, Telefon 0662-8687-410, E-Mail ines.groessenberger@ak-salzburg.at
- ÖGB Salzburg, Ursula Schupfer, Telefon 0662 881646-248, E-Mail ursula.schupfer@oegb.at