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Rechtsstellung des Betriebsrats

Das Mandat des Betriebsratsmitglieds ist ein Ehrenamt. Bei der Aus­üb­ung ihrer Tätigkeit für alle ArbeitnehmerInnen des Betriebs sind die Mitglieder des Betriebsrats an keinerlei Weis­ung gebunden. Sie sind nur der Betriebsversammlung verantwortlich. Die Paragrafen 115 bis 122 Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) enthalten Schutzbestimmungen für die demokratisch gewählten Betriebsratsmitglieder. 

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