16.01.2024

AK fordert seit 2017 die steuerliche Absetzbarkeit von Sonderausgaben

AK-Präsident Peter Eder begrüßt die späte Einsicht der ÖVP Salzburg in Bezug auf die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten zur Wohnraumschaffung und -sanierung. Die ÖVP hat im Landtag diesbezüglich einen Antrag eingebracht. Dieser wird morgen, Mittwoch, im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss behandelt. „In ihrer Vollversammlung hat die AK Salzburg bereits am 9. November 2017 einstimmig die Wieder-Einführung der Topf-Sonderausgaben gefordert. Die Volkspartei war in diesem Zeitraum auf Bundesebene durchgehend in Regierungsverantwortung und hätte die Möglichkeit gehabt, diese längst wiedereinzuführen“, merkt Eder jedoch kritisch an.


Als Auswirkung einer Steuerreform im Jahr 2016 war die Absetzbarkeit von Beiträgen zur Pensionsversicherung sowie zur Wohnraumschaffung und -sanierung nur bis zur Arbeitnehmer:innen-Veranlagung für das Jahr 2020 möglich. „Bereits damals haben sich in unserer Lohnsteuerberatung insbesondere bei unserer Steuerlöscher-Aktion viele Betroffene gemeldet und die Rücknahme dieses Beschlusses gefordert. Wir haben deren Anliegen damals aufgegriffen und am 9. November 2017 in der Vollversammlung der Arbeiterkammer einen diesbezüglichen Antrag einstimmig beschlossen“, erinnert sich AK-Präsident und ÖGB-Landesvorsitzender Peter Eder. „Es ist daher zwar gut, wenn die Landes-ÖVP nunmehr ins selbe Horn bläst. Sie ist allerdings reichlich spät dran. Die Menschen haben seitdem viel Geld verloren, dass sie für die Bestreitung ihres Lebensunterhalts gut gebrauchen hätten könnten.“ 

Das bis zur Veranlagung 2020 geltende Modell hat die Absetzbarkeit von so genannten Topf-Sonderausgaben in Höhe von maximal 2.920 Euro ermöglicht. Dieser Freibetrag wurde geviertelt, wodurch maximal 730 Euro mit dem jeweiligen Grenzsteuersatz des Steuerpflichtigen multipliziert wurden. Durchschnittlich hat sich eine Gutschrift von 230 Euro ergeben. „Die alte Regelung war aus unserer Sicht bereits damals unzureichend. Im KVV-Antrag des Jahres 2017 haben wir daher fraktionsübergreifend einen maximalen Freibetrag von 2000 Euro pro Person gefordert. Ein Durchschnittsverdiener mit dementsprechend hohen Sonderausgaben würde bei dem nunmehr geltenden Grenzsteuersatz von 30 % eine Gutschrift von 600 Euro jährlich erhalten“, erklärt AK-Präsident Eder. „Gerade in Zeiten der Teuerung würde damit tausenden Salzburgerinnen und Salzburgern geholfen.“


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