Arbeitsplatz - Evaluierung
Arbeitgeber sind dem Schutz ihrer Beschäftigten verpflichtet: Um Unfällen vorzubeugen, müssen Gefahren am Arbeitsplatz ermittelt und beurteilt werden.
Laut einer Studie des Europäischen Gewerkschaftsinstituts ETUI sterben jedes Jahr mehr als 100.000 Menschen an einer durch Arbeit verursachten Krebserkrankung. In Österreich sind es jährlich1.800 Personen. Das sind 15mal mehr Menschen als bei Arbeitsunfällen und mehr als doppelt so viele wie an den Folgen des Passivrauchens jährlich sterben. Krebs ist mittlerweile die häufigste durch Arbeit verursachte Todesart und für jeden zweiten arbeitsbedingten Todesfall verantwortlich.
Die Gesundheitsgefährdungen sind in der modernen Arbeitswelt gestiegen. Beispiele: Chrom VI in der Eisen- und Stahlindustrie, Holzstaub in der Holzverarbeitung, Cadmium bei der Batterieherstellung, Asbest in der Bauwirtschaft, die Emissionen von Dieselmotoren (Stapler, Lastkraftwagen, Bagger) oder Lösemittel in Lackierereien. Die Schutzstandards sind aber nicht dementsprechend angepasst worden. In Österreich werden krebserzeugende Stoffe noch immer nach technischen Richtkonzentrationen (TRK) bewertet, die oft seit mehr als 20 Jahren nicht mehr adaptiert wurden.
Deutschland und Niederlande sind in diesem Zusammenhang Vorbilder. Dort wurde längst auf „risikobasierte Grenzwerte“ umgestiegen. Diese Grenzwerte ermöglichen eine transparente Risikobewertung, höheren Präventionsschutz und eine Risikobegrenzung für arbeitsbedingte Krebserkrankungen. Statt des Belastungswertes - wie in Österreich – wird dabei das Risiko dargestellt, also wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, bei acht Stunden täglichem Kontakt mit dem bewerteten Arbeitsstoff über 40 Jahre Dauerbelastung an Krebs zu erkranken.
Neue Grenzwerte und Bewertungen sind also dringend erforderlich! Außerdem braucht es dringend eine Verkürzung der Expositionsdauer – also der Zeit, in der man mit dem jeweiligen Arbeitsstoff arbeitet bzw. davon umgeben ist.
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