Lehrlingsförderungen

Antragstellung
Da es sich um Lehrbetriebsförderungen handelt, müssen Förderungen grundsätzlich durch das Unternehmen eingereicht werden.

ACHTUNG!

Folgende Förderungen müssen hingegen vom Lehrling selbst beantragt werden:

Wer ist förderungswürdig?
Gefördert werden Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetzt (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden.
 

Alle Förderungen im Überblick

Digi-Scheck für Lehrlinge

Gefördert wird die Teilnahme an Kursen, welche tätigkeitsbezogene Kompetenzen in den Kalenderjahren 2023 und 2024 in folgenden Themenfeldern vermitteln: Digitalisierung, Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Energie- und Ressourcenmanagement, Berufsbezogene Fremdsprachen. 100 % der Kosten bis zu einer Obergrenze von 500 Euro je Kursmaßnahme. Es sind bis zu 3 Kursmaßnahmen pro Lehrling und Kalenderjahr möglich. Mehr Infos >> 

Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung

Kurskosten im Ausmaß von 75 Prozent bis zu einer Gesamthöhe von 500 Euro können gefördert werden. Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung bei Einreichung durch den Lehrling werden zur Gänze gefördert. Mehr Infos >>

Kursmaßnahmen (zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen)

Gefördert werden Ausbildungsverbünde und Zusatzausbildungen über das Berufsbild hinaus im Ausmaß von 75 Prozent der Kosten bis zu einer Gesamthöhe von 3.000 Euro.  Mehr Infos >>

Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten

Gefördert werden Nachhilfekurse und Dienstfreistellungen bei Wiederholung einer Berufsschulklasse oder Vorbereitungskursen auf Nachprüfungen in der Berufsschule. Die Förderhöhe beträgt 100 Prozent der Kosten für die Nachhilfe bis zu einer Gesamthöhe von 3.000 Euro pro Lehrling bzw. 100 Prozent der Kosten für die Lehrlingsentschädigung bei Dienstfreistellungen. Mehr Infos >>

Zusätzlicher Besuch von Berufsschulstufen

Gefördert werden Dienstfreistellungen und Internatskosten bei Wiederholung einer Berufsschulklasse aufgrund Lehrplatzwechsel, Lehrzeitanrechnungen oder Lehrzeitverkürzung. Mehr Infos >>

Weiterbildung der Ausbilder

Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen für Ausbilderinnen und Ausbilder im Ausmaß von 75 Prozent der Kosten bis zu einer Gesamthöhe von 2.000 Euro pro Jahr.  Mehr Infos >>

Wiederholter Antritt zur Lehrabschlussprüfung

Der zweite und dritte Antritt zur Lehrabschlussprüfung ist kostenlos. Mehr Infos >>

Ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen

Die Förderhöhe beträgt 200 Euro pro Lehrabschlussprüfung mit gutem Erfolg und 250 Euro pro Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung. Mehr Infos >>

Auslandspraktikum

Ersetzt wird die Bruttolehrlingsentschädigung lt. Kollektivvertrag für jenen Zeitraum, in dem der Lehrling in einem berufsbezogenen Auslandspraktikum tätig (und daher nicht in Ihrem Betrieb anwesend) ist. Wird das Praktikum mit einem Erholungsurlaub kombiniert, wird nur der berufsbezogene Zeitraum ersetzt. Ab 1.7.2017 werden Sprachkurse im Zusammenhang mit einem Auslandspraktikum für Lehrlinge in Zukunft kostenlos sein. Gefördert werden bis zu zwei Wochen Sprachaufenthalt. Umfasst sind die Kosten der Sprachschule, die Reise- und Aufenthaltskosten sowie eine Prämie von 210 Euro für zwei Wochen. Mehr Infos >>

Basisförderung

Der Lehrbetrieb erhält für das 1. Lehrjahr drei, für das 2. Lehrjahr zwei und für das 3. bzw. 4. Lehrjahr je eine kollektivvertragliche Brutto­lehrlingsentschädigung. Mehr Infos >>

Lehre für Erwachsene

Lehrverhältnisse mit Personen über 18 Jahre können gefördert werden, wenn diese mindestens nach dem Entgelt für Hilfskräfte entlohnt werden. In diesen Fällen wird die Basisförderung nach dem BAG nicht auf Grundlage der Lehrlingsentschädigung, sondern auf Grundlage des Entgelts für Hilfskräfte berechnet. Mehr Infos >>

Gleichmäßiger Zugang von jungen Frauen und Männern zu verschiedenen Lehrberufen

Projekte aus folgenden Bereichen können eingereicht werden: Berufsinformation, Kooperationen mit Schulen, Öffentlichkeitsarbeit, Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung, Gewinnung weiterer Unternehmen, Maßnahmen zur Aufnahme von Mädchen im eigenen Unternehmen. Gefördert werden die Personalkosten sowie angemessene Sachkosten im Ausmaß der vorgelegten Rechnungen. Mehr Infos >>

Internationale Wettbewerbe

Förderbar sind nicht nur Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die derzeit in einem Lehrverhältnis stehen, sondern auch jene, die ihre Lehre bereits absolviert haben. Der Förderung wird der Ist-Grundlohn oder das Ist-Grundgehalt der teilnehmenden Person ohne Sonderzahlungen oder Zulagen zu Grunde gelegt. Mehr Infos >>

Coaching für Lehrlinge bzw. Lehrbetriebe

Durch Beratung und ein spezielles Lehrlings- bzw. Lehrbetriebs-Coaching wird ein umfassendes und zugleich individuelles Angebot zur Verfügung gestellt. Durch dieses Angebot sollen Lehrabbrüche verhindert und die Chancen für eine erfolgreiche Berufsausbildung erhöht werden. Mehr Infos >>


fälle aus der praxis

Frau wird beraten

Broschüren

Infos & Tipps zum Nachlesen

Links

Kontakt

Das könnte Sie auch interessieren

Frau in Führungsposition

Lehr­ab­schluss­prüf­ung

Ein Meilenstein in der Berufsausbildung: Wer zur Lehrabschluss­prüfung antreten darf und wann Lehrlinge ihren Prüfungs­termin ansetzen können.

Junge Frau hält Geldscheine in der Hand

Bildungsscheck des Landes

Mit dem Salzburger Bildungsscheck werden berufsorientierte Weiterbildungen oder Ausbildungen gefördert.

  • © 2024 AK Salzburg | Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg, +43 (0)662 86 87

  • Datenschutz
  • Impressum